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Ist eine Festlegung bei giftigen oder ätzenden Stoffen auf 95 % Füllgrad zu akzeptieren, oder ist unter Berücksichtigung der Erkenntnisquelle TrbF 20 ein zul. Füllgrad von 92 % festzulegen?

gültig und wurde für ortsfeste Behälter durch die TRGS 509 abgelöst. Des Weiteren hat sich der Geltungsbereich der TRGS 509 durch die Anwendung bei vielen weiteren Gefahrstoffen erweitert. Die TRbF 20 kann aber weiter als Erkenntnisquelle herangezogen werden, wenn keine neueren Erkenntnisse für die Lösung des Problems vorhanden sind.Unabhängig vom konkreten Wert sind die Ziele der Technischen Regel ...

Stand: 12.12.2018

Dialog: 42534

Wenn im Rahmen einer Baugenehmigung Brandschutzgutachten erstellt und automatische Brandlöschanlagen installiert wurden, kann dann mit dieser Begründung von der TRGS 510 abgewichen werden?

Bei der der Anwendung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht kein Bestandsschutz und der Arbeitgeber muss die aktuellen Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), auch bei Vorliegen einer Baugenehmigung, berücksichtigen.Bei Einhaltung der TRGS ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anforderungen der GefStoffV erfüllt sind. Von diesen Regeln kann allerdings ...

Stand: 21.04.2021

Dialog: 43513

Darf eine einzelne CO2-Flasche > 2,5 Liter im Kellerbereich gelagert werden?

von Gasen unter Druck der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" unter Punkt 10 eingehalten werden, ist es möglich CO² in Kellerbereich zu lagern. Die speziellen Anforderungen für die Lagerung von Druckgasbehältern unter Erdgleiche finden Sie unter Punkt 10.3 Absatz 5. Dort ist folgendes nachzulesen:"(5) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 19288

Verschiedene Fragen zu Schutzabständen zu Gebäuden, bei der Lagerung von entzündbarer Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern im Freien.

Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zu treffen, sowie mengenabhängig zusätzlich die Maßnahmen nach Abschnitt 5 (größer 10 kg bei H224, größer 20 kg bei H225, größer 100 kg bei H226). Es gilt natürlich auch der Grundsatz, dass Gefahrstoffe nicht an solchen Orten gelagert werden dürfen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können.Zu 2:Die Lagerung ortsbeweglicher Behälter ...

Stand: 12.04.2021

Dialog: 43504

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