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Ist ein Anlagenbetreiber verpflichtet, sein auf Basis der "alten" TRGS 510 genehmigtes Gefahrstofflager betreffend der Anforderungen in der aktuellen Fassung der TRGS 510 zu überprüfen und zusätzliche technische bzw. organisatorische Maßnahmen, zur Anpassung an den Stand der Technik, vorzunehmen?

Erkenntnisse, zu denen auch die vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitete TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ gehört. Diese neuen Erkenntnisse können sich dabei sowohl auf verbesserte Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten als auch auf eine veränderte Bewertung der Gefährlichkeit bestimmter Tätigkeiten beziehen. (vgl. Kollmer/Klindt/Schucht/Kohte, 3. Aufl. 2016, ArbSchG § 3 Rn ...

Stand: 22.02.2021

Dialog: 43477

Gibt es Regelungen, welche Mengen brennbarer Flüssigkeiten, die sich im Arbeitsprozess befinden, pro Brandabschnitt vorhanden sein dürfen?

- und Explosionsgefährdungen sind hier insbesondere in Anhang I Nummer 1 GefStoffV beschrieben.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV hat der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen selbst festzulegen. Dabei hat er die Regeln und Erkenntnisse des Ausschusses für Gefahrstoffe zu berücksichtigen (§ 7 Absatz 2 GefStoffV). Für Tätigkeiten mit brennbaren Gefahrstoffen, bei denen Brandgefährdungen ...

Stand: 29.06.2022

Dialog: 43646

Müssen in einem begehbaren Gefahrstoffcontainer für die zu trennenden Lagerklassen zusätzliche Sicherheitsschränke oder Brandabschnitt-Unterteilungen eingebaut werden?

unterschieden. Eine Getrenntlagerung wird erreicht durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren oder getrennte Rückhalteeinrichtungen und kann in einem Brandabschnitt stattfinden. Separatlagerung ist eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 min.Neben der Zusammenlagerungstabelle sind jedoch weitere stoffspezifische Erkenntnisse ...

Stand: 19.04.2021

Dialog: 43490

Ist eine Festlegung bei giftigen oder ätzenden Stoffen auf 95 % Füllgrad zu akzeptieren, oder ist unter Berücksichtigung der Erkenntnisquelle TrbF 20 ein zul. Füllgrad von 92 % festzulegen?

gültig und wurde für ortsfeste Behälter durch die TRGS 509 abgelöst. Des Weiteren hat sich der Geltungsbereich der TRGS 509 durch die Anwendung bei vielen weiteren Gefahrstoffen erweitert. Die TRbF 20 kann aber weiter als Erkenntnisquelle herangezogen werden, wenn keine neueren Erkenntnisse für die Lösung des Problems vorhanden sind.Unabhängig vom konkreten Wert sind die Ziele der Technischen Regel ...

Stand: 12.12.2018

Dialog: 42534