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Muss sich ein im EU-Ausland ansässiger Hersteller bei Inverkehrbringen eines Gefahrstoffs in Deutschland an spezifisch deutsches Recht halten?

der Bezeichnung der WGK sowie ggf. einem Hinweis auf dispergierende oder emulgierende Eigenschaften des Stoffs oder einzelner Bestandteile des Gemischs,bei Gemischen: der prozentualen Anteile der Inhaltsstoffe mit WGK 1, 2 oder 3, insbesondere wenn diese zur Herstellung neuer Gemische eingesetzt werden.Die WGK gibt an, in welchem Maße ein Stoff oder Gemisch Gewässer gefährden kann. Grundsätzlich ...

Stand: 15.05.2025

Dialog: 44124

Kann ein fertig vom Hersteller in den Verkehr gebrachtes Stoffgemisch/Produkt ein Gefahrstoff sein, obwohl die offizielle Produktkennzeichnung als auch das zugehörige Sicherheitsdatenblatt weder GHS-Symbolik aufweist und keinerlei H- und P-Sätze angegeben sind?

Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung, nach dem ein Gefahrstoff im Sinne dieser Verordnung nicht nur ein gefährlicher Stoff bzw. ein gefährliches Gemisch im Sinne der CLP-Verordnung sein muss.Daher ist es als möglich anzusehen, dass bei einem Umgang mit einem Desinfektionsmittel, welches im Sinne der CLP-Verordnung nicht als gefährlich einzustufen und zu kennzeichnen ist, dennoch bei dessen Umgang ...

Stand: 18.12.2020

Dialog: 43366

Wie ist die Verantwortlichkeit bzgl eSDS im Gegensatz zu den bisher gebräuchlichen MSDS geregelt?

:* Im Falle eines außereuropäischen Herstellers ist dasjenige Unternehmen zuständig, welches den Stoff in den Geltungsbereich der Europäischen Union verbracht hat. Dieser soll in Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblatts genannt werden. Dies kann bspw. der Hersteller selber sein, ein in der Gemeinschaft ansässiger Alleinvertreter oder auch ein lokaler Händler, der den Stoff importiert hat ...

Stand: 10.10.2018

Dialog: 42478

Diverse Fragen zum Sicherheitsdatenblatt

) wenn der Stoff aus anderen als den in Buchstabe a und Buchstabe b angeführten Gründen in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen wurde. Sofern dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird, braucht das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung gestellt zu werden, wenn gefährliche Stoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 oder gefährliche Gemische im Sinne ...

Stand: 17.07.2015

Dialog: 24326

Welche Vorgaben gelten bei der Verwendung/Herstellung/Lieferung von Diisocyanaten?

Verwendung in Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gew.-% oder der Lieferant stellt sicher, dass der Abnehmer des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) von den Anforderungen nach Absatz 1 Buchstabe b Kenntnis hat, und dass auf der Verpackung die folgende Erklärung deutlich von den übrigen Angaben auf dem Etikett unterscheidbar ...

Stand: 24.05.2021

Dialog: 43532

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