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Benötigen Mitarbeiter für den Umgang mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln einen Sachkunde-Nachweis oder sonstige besondere Qualifikation?

Für Tätigkeiten (Umgang) mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei ist der Anhang I Nr. 5 "Ammoniumnitrat" der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sowie die TRGS 511 "Ammoniumnitrat" zu beachten. Es muss eine Betriebsanweisung erstellt und die Mitarbeiter unterwiesen werden. Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV ...

Stand: 15.06.2021

Dialog: 15048

Was könnte ein geeignetes aktuelles Symbol in einer Betriebsanweisung für ein in einer Betriebsanleitung stehendem Warnzeichen "Gesundheitsschädlich" (schwarzes Kreuz in gelbem Dreieck) sein?

Nach § 4 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) richtet sich die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP Verordnung). In Anhang V der CLP Verordnung findet sich unter der Nummer 2.4 das Piktogramm GHS08 für die Gesundheitsgefahr. Auf der Seite des REACH-CLP ...

Stand: 01.08.2018

Dialog: 42389

Sind die fachliche Kompetenz eines Mitarbeiters und der Nachweis der Sachkunde zwingende Voraussetzungen für seinen Einsatz als Fachkraft bei der Schadstoffkleinmengensammlung?

für die Fachkunde finden sich in Anhang 2.(4) Zusätzlich müssen Fachkenntnisse zum Erkennen der Gefährdungen und der notwendigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen vorliegen.Die Fachkenntnisse können durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang entsprechend Anhang 1.1 nachgewiesen werden. Der Lehrgang ersetzt nicht nach dem Gefahrgutrecht vorgeschriebene Schulungen z. B ...

Stand: 06.01.2025

Dialog: 13855

In welchem Zeitraum müssen Gefahrstoffbetriebsanweisungen überprüft und aktualisiert werden?

" folgende Angaben:"(...)(6) Basis für die Erstellung von Betriebsanweisungen sind die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400. Auch mögliche Betriebsstörungen sind zu berücksichtigen. In Bezug auf die Schutzmaßnahmen sind bei der Erstellung von Betriebsanweisungen insbesondere zu beachten:1. Arbeitsplatzspezifische Gegebenheiten,2. Vorschriften der Gefahrstoffverordnung einschließlich Anhänge ...

Stand: 14.04.2025

Dialog: 44107