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Mit welchen Warn- und Sicherheitszeichen muss ein Lager bzw. ein Produktionsraum für CMR-Stoffe gekennzeichnet sein?

Grundsätzlich ist hier zu unterscheiden zwischen der Kennzeichnung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP Verordnung) und der Kennzeichnung nach der Richtlinie 92/58/EWG. Die Vorgaben zur Kennzeichnung nach der Richtlinie 92/58/EWG finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A1.3 ""Sicherheits ...

Stand: 21.10.2020

Dialog: 42248

Was sind die richtigen Warn- und Sicherheitszeichen für Gefahrenbereiche, in denen Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffe der Kategorien 1 und 2 erfolgen?

Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ zu kennzeichnen. Diese sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und festzulegen.Das GHS-Piktogramm für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Gefahrstoffe gemäß TRGS 201 ist:               GHS08                 „Gesundheitsgefahr ...

Stand: 31.08.2021

Dialog: 42770

Für welche Wassermenge sind Körpernotduschen in chemischen Laboratorien auszulegen?

und für die Löschung von Personenbränden sind bei Labor-Körpernotduschen mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. Siehe DIN EN 15154-1 „Sicherheitsnotduschen – Teil 1: Körperduschen mit Wasseranschluss für Laboratorien“. Laboratorien befinden sich nicht im Geltungsbereich von DIN VDE 0100-701 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer ...

Stand: 30.01.2025

Dialog: 26662

Muss in einem Labor, in dem mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, eine Augendusche vorhanden sein?

nach Möglichkeit nicht längere Zeit in den Zuführungsleitungen stagniert und nicht durch Wärmeeinwirkung von außen über Raumtemperatur gebracht wird. Es empfiehlt sich, für flexible Leitungen DVGW-geprüfte Schläuche zu verwenden. Siehe DIN EN 15154-2 „Sicherheitsnotduschen – Teil 2: Augenduschen mit Wasseranschluss“. Zur Funktionsprüfung der Augenduschen siehe Abschnitt 7.2. 6.6.2.2 Standort und Kennzeichnung ...

Stand: 29.04.2021

Dialog: 29771