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Warum ist der Arbeitsplatzgrenzwert von Stickstoffdioxid so viel höher als der Grenzwert, der im Zusammenhang mit den Fahrverboten diskutiert wird?

Wie Sie richtig schreiben, beträgt der Arbeitsplatzgrenzwert von Stickstoffdioxid (NO2) 950 µg/m³. Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration in der Außenluft beträgt dagegen nur 40 µg/m³. Der Arbeitsplatzgrenzwert ist höher als der Grenzwert der Außenluft, da er ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender ist, während der EU-Grenzwert für NO2 ...

Stand: 24.04.2018

Dialog: 42267

Müssen wir beim Betrieb eines Schmelzofens, bei dem u.a. Nickel eingesetzt wird, Arbeitsplatzanalysen nach TRGS 402 durchführen lassen?

Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung aller Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durchzuführen. Hierbei müssen Art und Ausmaß aller Expositionswege berücksichtigt werden. Ebenso relevant sind die Inhalte des § 7 Abs. 4 GefStoffV (Minimierungsgebot). „Der Arbeitgeber hat Gefährdungen d ...

Stand: 02.03.2017

Dialog: 28694

Wie ist der neue Staubgrenzwert von 1,25 mg/m³ auf Schweißtätigkeiten anzuwenden? Oder gilt hier die TRGS 528?

Grundsätzlich gilt die Gefahrstoffverordnung -GefstoffV-. Konkretisiert wird diese durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). In der TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" wird auf die Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" verwiesen. Siehe u. a. Punkt 4.7 (2) (2) Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend, wenn Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nicht eingehalten sind oder d ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 21264

Wie ist bei der Freigabemessung vor der Begehung von Behältern damit umzugehen, wenn krebserzeugende Gefahrstoffe vorliegen?

Nach TRGS 910 werden insbesondere für krebserzeugende Stoffe risikobasierte Konzentrationsgrenzwerte als Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) abgeleitet, für die die gesundheitsbasierten Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nach TRGS 900 nicht aufgestellt werden können, weil es für krebserzeugende Stoffe meistens häufig keinen Schwellenwert für Konzentrationen ohne Wirkung gibt. Unter ERB sind die Stoffkonz ...

Stand: 19.08.2014

Dialog: 21819

Kennen Sie derzeit gültige Grenzwerte (AGW)zu CMR-Stoffen?

Dass es keine bzw. kaum gültige Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für CMR-Stoffe (Anm.: krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) gibt, liegt in der Definition eines Arbeitsplatzgrenzwertes. In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 ist definiert, dass der AGW angibt, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische sch ...

Stand: 07.10.2015

Dialog: 24946

Wie sind Benzol-Blutkonzentrationswerte zwischen 0,90 µg/l und 1,1 µg/l arbeitsmedizinisch einzuordnen?

Da es sich bei den beschriebenen Arbeitsplätzen um Innenraumarbeitsplätze handelt (an denen nicht direkt mit Gefahrstoffen umgegangen wird), gilt nicht die Gefahrstoffverordnung zur Beurteilung der Exposition. Somit finden auch die nachgeordneten Regelwerke (Technische Richtlinien für Gefahrstoffe und somit die Arbeitsplatzgrenzwerte) keine Anwendung. Eine Übersicht zur Beurteilung von Innenraumar ...

Stand: 16.10.2014

Dialog: 22109

Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen, bevor er den Führerraum einer Lokomotive nach einem Schmorbrand wieder freigibt?

Informationen und Hinweise, Anforderungen und rechtliche Grundlagen zum Vorgehen nach Bränden sind im staatlichen Regelwerk in der TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, als Berufsgenossenschaftliche Regel in der DGUV Regel 101-004 (bisher: BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“ und in der Richtlinie VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“ des Gesamtverbandes d ...

Stand: 02.10.2018

Dialog: 22037

Welcher Grenzwert in der Atemluft ist für Aerosol (wässrige Lösung als Oberflächenschutz) zu beachten?

Der allgemeine Staubgrenzwert der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 ist anzuwenden für schwerlösliche bzw. unlösliche Stäube (Pkt. 2.4.1 (3) der TRGS). Er darf nicht angewendet werden auf Stäube, bei denen erbgutverändernde, krebserzeugende, fibrogene, toxische oder allergisierende Wirkungen zu erwarten sind. Explizit steht unter Pkt. 2.4.1 (4) zudem, dass der Grenzwert nicht für lösli ...

Stand: 10.09.2014

Dialog: 21926

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