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Müssen bei der Aufnahme von Gefahrstoffen ins betriebsinterne Gefahrstoffverzeichnis auch Stoffe aufgenommen werden, die möglicherweise bei der Arbeit im Abwasserkanal vorkommen?

oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,3.  Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,4.  Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt werden." Sowie aus der TRGS 510 Nr. 4.1 (7): "(7) Werden Gefahrstoffe gelagert, muss ...

Stand: 13.07.2021

Dialog: 43559

Wie habe ich den Begriff "unter Verschluss" in der Gefahrstoffverordnung § 8(7) und TRGS 510 4.3(1) zu verstehen?

In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist hierzu unter 6.5 "Allgemeine Schutzmaßnahmen - Lagerung" in Absatz 17 Folgendes nachzulesen:"Eine Aufbewahrung unter Verschluss kann u. a. durch verschlossene Arbeitsräume und Lager, z.B. Schlüssel, Codekarten, RFID-Transponder (radio-frequency identification), oder verschlossene Schränke oder Container erfolgen. Auch ein Betriebsgelände mit Werkszaun und Zuga ...

Stand: 14.09.2022

Dialog: 43709

Gilt die TRGS 509 für das Umfüllen/Dosieren von IBC in Kanister, wobei die IBC für die Dauer der Dosierung fest an dem vorgesehenen Lagerort stehen und an entprechende Umfüllstationen angeschlossen sind?

unter der Nummer 2 Absatz 8 ist folgendes nachzulesen:"Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt, dass in ihnen Gefahrstoffe transportiert und gelagert werden. Zu den ortsbeweglichen Behältern gehören sowohl die gefahrgutrechtlich zugelassenen Transportbehälter wie1. Verpackungen (z.B. Fässer, Kanister, Flaschen, Säcke),2. Großpackmittel (z.B. IBC, Big Bags bzw. FIBC),3. Großverpackungen,4 ...

Stand: 19.11.2020

Dialog: 43300

Dürfen an einer Anlage Kanister (5 Liter) mit Säuren und Laugen über Schlauchverbindungen angeschlossen werden, ohne dass die Kanister weiter gesichert sind?

Die TRGS 510 greift, wie Sie es bereits vermutet haben, in diesem Fall nicht, da die Stoffe entnommen und nicht gelagert werden. Vielmehr sollten Sie sich an den Anforderungen im Abschnitt 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) „Schutzmaßnahmen“ und der entsprechenden TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ orientieren. Gefahrstoffe sollten immer nur in der Menge am Arbeitsplatz aufbewahrt ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 21134