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Muss der Arbeitgeber die von ihm zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung waschen lassen, wenn der Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit mit Gefahrstoffen umgeht?

der Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG). Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Auswahl und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Ausführliche Erläuterungen zur PSA und ihrer Benutzung finden ...

Stand: 18.06.2012

Dialog: 12574

Kann die Gefahrstoffverordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch herangezogen werden? Müssen die allgemeinen, zusätzlichen und besonderen Schutzmaßnahmen angewendet werden?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) enthält in ihrem Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" Vorschriften für die sichere Ausübung von Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Daraus folgt, dass eine reine Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen nicht von der Gefahrstoffverordnung erfasst ist. Die diesbezüglich greifenden Regelungen für den Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten vor den rauchenden Beschä ...

Stand: 26.11.2024

Dialog: 5593

Muss für Spülmaschinentabletten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wenn diese in einer Firma zum Einsatz kommen?

. a.- keine Aufnahme in ein Gefahrstoffverzeichnis erfolgen,- keine Substitutionsprüfung durchgeführt werden,- keine PSA bereitgestellt werden,- keine Ermittlung der Arbeitsplatzgrenzwerte erfolgen,- keine Betriebsanweisung und keine Unterweisung erstellt / vorgenommen werden und- keine arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt werden muss.Weiter wird ausgeführt, dass im Fall von Tätigkeiten mit geringer ...

Stand: 18.09.2023

Dialog: 6596

Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

Absatz 10 GefStoffV). Es sollte aber nachvollziehbar sein, bei welchen Tätigkeiten im Betrieb mit welchen Stoffen eine geringe Gefährdung ermittelt wurde.Das bedeutet, dass bei einer geringen Gefährdung u. a.- keine Aufnahmen in ein Gefahrstoffverzeichnis erfolgen,- keine Subsitutionsprüfungen durchgeführt werden,- keine PSA bereitgestellt werden,- keine Ermittlungen der Arbeitsplatzgrenzwerte erfolgen ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207