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Wir brauchen Info über die Einlagerung von pyrotechnischen Gegenständen gem. UN0336 und UN0337. Welche Eigenschaften soll das Lager haben?

Die sprengstoffrechtlichen Anforderungen an den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlicher Stoffe gelten bundesweit. Für die Lagerbedingungen bzw. Lageranforderungen maßgeblich sind jedoch nicht die transportrechtlichen Einteilungen in die jeweiligen Transportklassen (Stoffnummern UN 0336 und UN 0337 entsprechen den Transportklassen 1.4 G und 1.4 S) sondern ausschließlich die seitens ...

Stand: 20.01.2021

Dialog: 43447

Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

Entnahme verhindert wird (z. B. Aufbewahrung in einem verschließbaren Stahlschrank), Eine Zusammenlagerung mit anderen explosionsgefährlichen Stoffen, brandfördernden Stoffen, hochentzündlichen Stoffen, leichtentzündlichen Stoffen und/oder entzündlichen Stoffen in einem Raum ist nicht zulässig.Im Gefahrenfall ist Personen, die zur Gefahrenabwehr eingreifen (z. B. Feuerwehr), der Aufbewahrungsort bekannt ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870

Schließt das Sprengstoffgesetz im Zusammenhang mit dem gewerblichen Abbrennen von einem Feuerwerk auch den Schutz von Tieren ein?

Schutzziel des Sprengstoffrechts ist der Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgütern.Im Sprengstoffrecht sind 3 Personengruppen zu betrachten: Verantwortliche, Beschäftigte und Dritte. Dritte sind Nachbarn, Anwohner, die Bevölkerung, die z. B. vor Auswirkungen eines Feuerwerkes oder einer Sprengung zu schützen sind.Zu schützende Sachgüter sind ortsfeste u ...

Stand: 09.05.2023

Dialog: 22106

Was muss ich beachten, wenn ich von zu Hause aus über einen Online-Shop Feuerwerk vertreiben möchte?

für Sie die Anzeigepflicht nach § 14 SprengG, d.h. Sie haben der für Ihren Betriebssitz und Lagerrortzuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW: die Dezernate 55 der Bezirksregierungen) die Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen.Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass es sich bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 um Gefahrgut der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20875