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Wir brauchen Info über die Einlagerung von pyrotechnischen Gegenständen gem. UN0336 und UN0337. Welche Eigenschaften soll das Lager haben?

sind auch die einzulagernden Netto-Explosivmassen – NEM - und verschiedene Mengenschwellen zu betrachten. Nähere Bestimmungen sind u.a. der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz – 2. SprengV - und den jeweiligen Sprengstofflager-Richtlinien – SprengLR - (Z.B. SprengLR 410 „Richtlinie Aufbewahrung kleiner Mengen“, SprengLR 220 „Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände ...

Stand: 20.01.2021

Dialog: 43447

Schließt das Sprengstoffgesetz im Zusammenhang mit dem gewerblichen Abbrennen von einem Feuerwerk auch den Schutz von Tieren ein?

und bewegliche Güter wie z. B. Gebäude oder Autos. Gemäß § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - sind Tiere keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Hier gilt das Tierschutzgesetz - TierSchG.Fazit:Das Sprengstoffgesetz - SprengG - schließt den Schutz von Tieren daher nicht ein. ...

Stand: 09.05.2023

Dialog: 22106

Was muß vor dem erstmaligen Verkauf von Silvesterfeuerwerk beachtet werden?

. Die Anzeigebestätigung sollte in der jeweiligen Verkaufsstätte zum Nachweis einer erfolgten Anmeldung aufbewahrt werden. Die Anzeige muss in geeigneter Weise der Aufsichtsbehörde bei Kontrollen nachgewiesen werden können.3. Unterlassene oder unvollständige Anzeigen sind Ordnungswidrigkeiten (§ 41 Abs. 1 Ziffer 4 SprengG), die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Das Gesetz sieht einen Bußgeldrahmen bis zu 10.000 ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 2283

Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

ergeben sich im Wesentlichen aus Nr. 4.2 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV und der Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten" (SprengLR 240). Die wesentlichen Anforderungen sind in den Absätzen 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11 und 14 der Nr. 4.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV enthalten. Die Aufbewahrung im Arbeitsraum muss so erfolgen, dass der Diebstahl und die unbefugte ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870