Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Hat die DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) Gültigkeit, wenn Hubwinden auf unseren Flurförderzeugen verbaut sind?

Durchführungsanweisungen ausgenommen. Die DGUV Vorschrift 54 gilt für die genannten Hubwinden.In § 2 DGUV Vorschrift 54 heißt es:Winden, Hub- und Zuggeräte im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden und bei denen 1. Seile ...

Stand: 22.03.2021

Dialog: 43117

Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen. Die Voraussetzungen zum Führen von Fahrzeugen im Betrieb sind neben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 6539

Auf unserem Standort soll ein fest installiertes Enteisungsgerüst für LKW aufgestellt werden. Gibt eine Vorschrift die Länge vom Gerüst vor?

„Verkehrswege“ sowie GUV-Information „Treppen“ (GUV-I 561, bisher GUV 26.19). 4.9.7 An ortsfesten Arbeitsbühnen sind Notabstiege erforderlich, wenn die Fluchtweglängen mehr als 35 m betragen. Bühnenbereiche, die nur über ein Fahrzeug zugänglich sind, müssen mindestens einen Notabstieg aufweisen. Notabstiege sind z.B. Steigleitern, ausziehbare Leitern, Abseilgeräte, … ...

Stand: 23.02.2015

Dialog: 23181

Wie müsssen wir uns verhalten, wenn ein LKW einer Spedition in verkehrsunsicherem Zustand auf unser Werksgelände kommt, um Waren zu (ent-)laden?

Sollten Ihnen als Verlader offensichtliche Mängel an dem zu beladenen oder bereits vorgeladenen Fahrzeug, wie z.B abgefahrene Reifen, defekte Bremsen o.ä Mängel, auffallen, die die Verkehrssicherheit gefährden, ist eine Beladung aus unserer Sicht abzulehnen. In diesen Fall sollte der Spediteur umgehend angerufen und auf den Mangel hingewiesen werden. Hierzu kann eine schriftliche Notiz sinnvoll se ...

Stand: 19.10.2018

Dialog: 12210