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Wie müsssen wir uns verhalten, wenn ein LKW einer Spedition in verkehrsunsicherem Zustand auf unser Werksgelände kommt, um Waren zu (ent-)laden?

Sollten Ihnen als Verlader offensichtliche Mängel an dem zu beladenen oder bereits vorgeladenen Fahrzeug, wie z.B abgefahrene Reifen, defekte Bremsen o.ä Mängel, auffallen, die die Verkehrssicherheit gefährden, ist eine Beladung aus unserer Sicht abzulehnen. In diesen Fall sollte der Spediteur umgehend angerufen und auf den Mangel hingewiesen werden. Hierzu kann eine schriftliche Notiz sinnvoll se ...

Stand: 19.10.2018

Dialog: 12210

Muss der Entlader Kesselwagen reinigen, wenn diese bereits verschmutzt eingegangen sind?

und Beseitigen von außen anhaftendem Füllgut genannt.Auszug aus dem Verordnungstext:§ 23 Absatz 1 Nummer 8 Pflichten des BefüllersDer Befüller im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt hat dafür zu sorgen, dass nach Absatz 4.2.1.9.6 Buchstabe b oder Absatz 4.3.2.3.5 ADR/RID an den Tanks außen keine gefährlichen Reste des Füllgutes anhaften;§ 26 Absatz 1 Nummer 1 Sonstige Pflichten ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 13170

Darf unser Fahrer, der keinen Gefahrgutführerschein hat, 100 1-Liter-Dosen Aceton vom Lieferanten abholen?

sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligten Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 sind.Wichtig:Beschäftigte müssen vor der Übernahme von Pflichten gemäß Abschnitt 1.3.2 (Art der Unterweisung) unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen ...

Stand: 02.05.2019

Dialog: 18912

Sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger an die Gefahrgutvorschiften bzw. ADR-Auflagen gebunden?

nach den Transportvorschriften haben, müssen diese zwingend anwenden.Beispielhaft seien hier die in der GGVSEB aufgeführten Pflichten einzelner Personen genannt (u.a. Verlader, Absender, Beförderer, Empfänger, Befüller).Im ADR und der GGVSEB sind bedingt Freistellungsmöglichkeiten und Erleichterungen, im Zusammenhang mit dem Transport, aufgeführt.Nach § 5 GGVSEB hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 13671