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Darf unser Fahrer, der keinen Gefahrgutführerschein hat, 100 1-Liter-Dosen Aceton vom Lieferanten abholen?

In diesem Fall darf der Fahrer die Abnahmemenge von 100 St. 1 Liter Dosen UN1090 Aceton befördern, ohne die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR (Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften für die Ausbildung von Fahrzeugführern) zu besitzen.Verpflichtend ist dagegen die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter ...

Stand: 02.05.2019

Dialog: 18912

Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "sonstige verantwortliche Personen" solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben (§ 1a Ziffer 6 der aufgehobenen GbV vom  26. März 1998). Mit ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445

Auf unserem Standort soll ein fest installiertes Enteisungsgerüst für LKW aufgestellt werden. Gibt eine Vorschrift die Länge vom Gerüst vor?

Fahrzeug befindet. Siehe § 2 der Unfalverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1) sowie Arbeitsstättenrichtlinie ASR 12/1–3 „Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände“; siehe auch Abschnitt 5.7 dieser GUV-Regel. 4.9.2 Hoch gelegene Arbeitsplätze müssen sicher erreicht werden können. Das sichere Erreichen wird gewährleistet, wenn z.B. feste Treppen, Laufstege, Aufzüge eingebaut ...

Stand: 23.02.2015

Dialog: 23181

Sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger an die Gefahrgutvorschiften bzw. ADR-Auflagen gebunden?

unter erleichterten Bedingungen aufgeführt. Hingewiesen sei noch auf folgendes: Auch Stadtreinigung, der Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr, die Polizei, die Bundeswehr haben die Gefahrguttransportvorschriften grundsätzlich in vollem Umfang einzuhalten, nur in Details, z. B. bei Gefahr im Verzug oder bei der Kennzeichnung sind für sie Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften vorgesehen.Hinweis:Die ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 13671