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Welche gesetzlichen Vorgaben oder Hilfestellungen gibt es, damit die Gefährdungsbeurteilung für die (seitliche) Be- und Entladung von LKW mit unterschiedlichen, großen und schweren Gütern fachlich gut wird?

undNr. 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen -Allgemeine Anforderungen–" undTRBS 2111, Teil 1 "Mechanische Gefährdungen –Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwendung von mobilen Arbeitsmitteln-" Die Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" Folgende, teilweise sehr umfangreiche Broschüren ...

Stand: 26.07.2022

Dialog: 42477

Welche gesetzlichen Grundlagen sind für eine betriebliche Anweisung zur Ladungssicherung anzuwenden?

Teil 1 -Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge.In der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge stehtin § 37 "(4) Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist." und in § 44 "(3 ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44004

Seeschifffahrt, Container, Hafen, Laschen, Ladungssicherung, Besatzung, Kollisionen

Flaggen Anwendung.Unfallverhütungsvorschriften sind für ausländische Firmen als Technische Regel zu beachten. Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten" und die DGUV Vorschrift 84 "Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt" enthalten detaillierte Regelungen.So sind z.B. Arbeiten bei Absturzgefahren über mehr als eine Containerhöhe nur mit Höhensicherung zulässig (DGUV Vorschrift 36, § 11). Im Hafen ...

Stand: 10.05.2019

Dialog: 2667

Wie wird bzgl. der Prüfung von Zurrgurten die Sachkunde nachgewiesen und wie wird diese Prüfung üblicherweise dokumentiert?

Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technischen Regeln anderer EG-Mitgliedstaaten) soweit vertraut ist, daß er den arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.Der Sachkundige wird in den Regelwerken jetzt jedoch durch die "befähigte Person" abgelöst. Die Vorgaben aus § 7 Abs. 2 der BetrSichV ...

Stand: 05.09.2023

Dialog: 11953