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Dürfen LKW-Aufsatzcontainer mittels Holzklötzen hochgesetzt werden, um Höhenunterschiede zwischen Höhe der Ladefläche der Container und der Rampe zu überbrücken?

Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise, Höhenunterschiede zwischen der Ladefläche der Container und der Rampe zu überbrücken, ist nicht zulässig. Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Nach § 55 (3) der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" dürfen ...

Stand: 22.09.2015

Dialog: 24812

Müssen Beschäftigte von Bauunternehmen auf der Baustelle einen Ladungssicherungsschein gemäß VDI 2700 haben?

Gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG  hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angeboten.Auf die Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft" weisen wir hin.Da es bei unzureichender Ladungssicherung zur Gefährung ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 12770

Welche gesetzlichen Vorgaben oder Hilfestellungen gibt es, damit die Gefährdungsbeurteilung für die (seitliche) Be- und Entladung von LKW mit unterschiedlichen, großen und schweren Gütern fachlich gut wird?

Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...

Stand: 26.07.2022

Dialog: 42477

Darf eine zu sichernde Ladung mit einer Höhe über 2 m ohne Absturzsicherung betreten werden?

von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt ...

Stand: 25.11.2016

Dialog: 3964

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