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Wie muss eine schriftliche Betriebsanweisung zur richtigen und sicheren Stauung von Gütern auf Fahrzeugen für einen Versender aussehen?

Bei der Ladungssicherung sind sowohl vertragsrechtliche (z.B. des Handelsgesetzbuches - HGB) als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. StVZO, StVO, Arbeitsschutzgesetz) zu betrachten.Der Begriff "Versender" ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht (§§ 453ff HGB).Öffentlich-rechtlich sind die verantwortlichen Personen im Wesentlichen der Fahrzeughalter, der Fahrzeugführer und jede Person ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 3874

Müssen Beschäftigte von Bauunternehmen auf der Baustelle einen Ladungssicherungsschein gemäß VDI 2700 haben?

von Fahrer und Dritten kommen kann, kommt die rechtliche Verantwortung des Verladers auch hier zum Tragen.Aus v.g Gründen ist eine Schulung zum Thema Ladungssicherung für das Verladepersonal unumgänglich. Es sollte in jedem Fall eine Schulung durch einen autorisierten Referenten stattfinden. Aus unserer Sicht braucht diese jedoch nicht die Dauer von 2 Tagen haben.Derartige Schulungen können unter Umständen ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 12770

Wie ist die rechtliche Situation, wenn fremde Speditionsfirmen mit ihren mitgebrachten Staplern auf unserem Betriebsgelände ihre Fahrzeuge be- und entladen?

Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen, dass die Fahrer mit ihren eigenen Flurförderzeugen Be- und Entladearbeiten durchführen.Es ist der § 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten und hier insbesondere der Absatz (2)."(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung ...

Stand: 29.04.2019

Dialog: 17577

Wer ist für die Ladungssicherung bei mit Kies beladenen LKW verantwortlich und wie sieht diese aus?

Stellen (z.B. Kammern, Verbände, Gewerkschaften etc.) geklärt werden. KomNet als Beratungsinstitution des Arbeitsschutzes kann dazu keine Auskunft geben. Zur Frage 4: Ladungssicherung wird in der VDI 2700 allgemein angesprochen (s. a. Beschluss des OLG Koblenz vom 06.09.1991, Az: 1 Ss 265/91. Die öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeiten sind geregelt in: Fahrer: §§ 22,23 StVO Verlader: § 22 StVO ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 1830