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Welche gesetzlichen Grundlagen sind für eine betriebliche Anweisung zur Ladungssicherung anzuwenden?

Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44004

Welche gesetzlichen Vorgaben oder Hilfestellungen gibt es, damit die Gefährdungsbeurteilung für die (seitliche) Be- und Entladung von LKW mit unterschiedlichen, großen und schweren Gütern fachlich gut wird?

undNr. 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen -Allgemeine Anforderungen–" undTRBS 2111, Teil 1 "Mechanische Gefährdungen –Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwendung von mobilen Arbeitsmitteln-" Die Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" Folgende, teilweise sehr umfangreiche Broschüren ...

Stand: 26.07.2022

Dialog: 42477

Gibt es eine Vorschrift, nach der sich Fahrzeugführer durch falsch untergebrachte Ladung nicht selbst gefährden dürfen?

eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist." Eine sichere Unterbringung von Dingen im Fahrzeug gehört somit zu den Grundpflichten eines jeden Fahrzeugführers. Verantwortlich ist aber auch der für den Einsatz des Fahrzeuges verantwortliche Vorgesetzte. Er muss u.a. dafür sorgen, dass das Fahrzeug betriebssicher ist, dass der Fahrer regelmäßig und angemessen unterwiesen wird und dass dem Fahrer ...

Stand: 22.03.2019

Dialog: 2459

Darf eine zu sichernde Ladung mit einer Höhe über 2 m ohne Absturzsicherung betreten werden?

von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt ...

Stand: 25.11.2016

Dialog: 3964