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Darf ein Lastaufnahmemittel mit einer spanischen Konformitätserklärung in Deutschland eingesetzt werden?

Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen aus ...

Stand: 15.01.2020

Dialog: 42999

Ist der Verkäufer eines IT-Gerätes, das im nicht-europäschen Ausland hergestellt wurde, zur Bereitstellung einer deutschsprachige Bedienungsanleitung verpflichtet?

Auch IT-Geräte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit von Arbeitsmitteln finden sich im Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Der Begriff Arbeitsmittel ist hier allerdings nicht zu finden. Arbeitsmittel im Sinne des ProdSG werden unter dem Begriff "Produkte" behandelt. Je nachdem, um was für ein Produkt es sich handelt, ...

Stand: 11.04.2018

Dialog: 18303

Darf ein im Nicht-EU-Ausland (z.B. China) ansässiger Hersteller von Maschinen die Pflichten gemäß Maschinenrichtlinie wahrnehmen, ohne dass ihn ein Bevollmächtigter innerhalb der EU vertritt?

Gemäß Artikel 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - MRL ist/sind:h) "Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung; i) "Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollstän ...

Stand: 09.05.2024

Dialog: 16175

Dürfen ordnungsgemäß geprüfte Elektrogeräte mit nicht ordnungsgemäßer CE-Kennzeichnung weiter vertrieben werden?

Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen diesbezügl ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 13039