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Gibt es eine Anforderung, dass Leitern und Tritte mit einer Kennzeichnung oder Gebrauchsanleitung zu versehen sind?

Zur Kennzeichnung und Verwendung von Leitern und Tritten führt die DGUV Information 208-016 Folgendes aus:"Alle Beschäftigten, die Leitern und Tritte verwenden, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Über die richtige Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten informiert die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Gebrauchsanleitung. Zusätzlich gibt ...

Stand: 23.01.2025

Dialog: 17317

Ist die "Nachrüstung" von geprüften "Bestands"-Leitern mit einer Bedienungsanleitung/Kennzeichnung verpflichtend, z.B. mittels Piktogramm-Aufkleber ?

In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist im Anhang ein Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten aufgeführt.Dort wird in den Prüfkriterien gefordert, "dass die Sicherheitskennzeichnung gut lesbar und vollständig angebracht ist." Insofern vertreten wir die Auffassung, dass auch "Bestands"-Leitern mit einer entsprechenden Kennzeichnung ...

Stand: 06.08.2022

Dialog: 42795

Darf eine Leiter ohne GS-Zeichen verwendet werden?

Der Hersteller hat gemäß § 20 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG die Möglichkeit, für sein Produkt die "Zuerkennung des GS-Zeichens" zu beantragen und sein Produkt nach erfolgter Zuerkennung damit auch zu kennzeichnen. Somit lässt sich zusammen fassen, dass Sie Leitern ohne GS-Zeichen durchaus verwenden können, da dieses Zeichen im Gegensatz zum CE-Zeichen freiwillig ist. Zur Prüfung ...

Stand: 28.04.2016

Dialog: 26499

Ist bei der Konformitätserklärung eine Beschränkung auf gewisse Positionen ohne Namensnennungen ("vertreten durch Geschäftsführer, Technischen Leiter" etc.) sinnvoll, möglich oder überflüssig?

Zur Benennung der Person, die für die Bereitstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist, genügt die Angabe einer juristischen Person, die in der EU ansässig ist. Je nach Unternehmensstrukturen und Hierarchien ist es in dem Fall durchaus sinnvoll, ergänzende Angaben zu einem „ersten verantwortlichen Funktionsbereich“ zu definieren und innerbetrieblich für den Fall bekannt zu machen, dass ...

Stand: 27.05.2014

Dialog: 21199

Es sollen wesentliche Änderungen an Produkten durchgeführt werden, die keine CE-Kennzeichnung tragen. Welche Dokumentationspflichten gehen hiermit einher?

den Anforderungen nach § 3 Abs. 2 entspricht, können Normen und andere technische Spezifikationen zugrunde gelegt werden. Das heißt, wenn Sie wesentliche Änderungen an einem Produkt -wie einer Leiter- vornehmen ist es möglich, dass vom ursprünglichen Hersteller durchgeführte Prüfungen nicht mehr bestanden werden. Der Hersteller kann für die Sicherheit seines Produktes an dem wesentliche Änderungen durchgeführt ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 43578