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Kann der Firmenname in der EG-Konformitätserklärung als bevollmächtigte Person eingetragen werden?

, die in der EU ansässig ist und damit beauftragt wird, die technischen Unterlagen auf begründetes Verlangen hin zusammenzustellen. Wenn ein Hersteller, der außerhalb der EU ansässig ist, einen Bevollmächtigten in der EU mit der Wahrnehmung aller oder eines Teils der Pflichten gemäß Artikel 5 beauftragt – siehe § 84 und § 85: Anmerkungen zu Artikel 2 Buchstabe j –, kann dieser Bevollmächtigte in der EU ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 27688

Ist nach der Maschinenrichtlinie ein Dokumentationsbevollmächtigter zu bestellen?

der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Nach der Maschinenrichtlinie ist diese Person vom Hersteller lediglich zur Erledigung bestimmter Aufgaben gegenüber der Behörde zu bevollmächtigen. Die Maschinenrichtlinie verknüpft damit keine Übertragung einer Verantwortung. Auch sind keine Sanktionen gegen diese Person vorgesehen, wenn diese ihrer Aufgabe nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, z. B. weil der Hersteller ...

Stand: 17.12.2020

Dialog: 11239

Kann man als Händler eines ATEX-Produktes, dass man unter eigenem Namen vertreiben will, auf die vorhandene Baumusterprüfbescheinigung des Herstellers verweisen oder benötigt man eine eigene Bescheinigung?

Wenn ein Händler ein Produkt, welches in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (bzw. in den einer beliebigen anderen Produktsicherheitsvorschrift) fällt, unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen will, so hat er vorher sämtliche Herstellerpflichten zu erfüllen, welche die ATEX-RL (bzw. die entsprechende Rechtsvorschrift) vorgibt. Würde dieses Produkt durch eine Marktüberwachungs ...

Stand: 12.04.2018

Dialog: 42254

Benötige ich für Produkte (früher Technische Arbeitsmittel) laut Produktsicherheitsgesetz eine Risikobewertung zwecks Risikobeurteilung?

vor, ob ein Produkt keine Gefährdungen verursacht. Diese Beurteilung ist in erster Linie vom Hersteller eines Produktes vorzunehmen, da dieser aufgrund seiner Verantwortung für das Produkt dessen Sicherheit gewährleisten muss. Es ist auch Aufgabe des Herstellers, im Zweifels- oder nach einem Schadensfall zu belegen, dass sein Produkt den Grundanforderungen des ProdSG entspricht.Das ProdSG enthält jedoch ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 17836