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Wenn neue Normen und Richtlinien herausgegeben werden, muss ich dann vorhandene Maschinen überarbeiten oder gelten die Normen weiterhin, die bei der Entwicklung der Maschine gültig waren?

Die Frage kann nicht pauschal mit "ja" oder "nein" beantwortet werden. Zunächst muss zwischen "Norm" und "Richtlinie" unterschieden werden. Normen haben für sich genommen keinerlei Gesetzeskraft. Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Obwohl sie nur den Charakter von Empfehlungen haben, beruht ihre hohe Durchsetzungskraft auf ihrem großen Nutzen und dem in ihnen liegenden versammelten ...

Stand: 29.05.2014

Dialog: 21226

Muss man bei der Herstellung einer Maschine die Forderungen der Normung exakt umsetzen oder reicht es aus, auf andere Art und Weise eine gleichrangige Sicherheit zu erreichen?

- und Gesundheitsschutzanforderung durch eine harmonisierte Norm abgedeckt wird, bleibt es dem Maschinenhersteller freigestellt, alternative Spezifikationen anzuwenden. Der freiwillige Charakter harmonisierter Normen soll verhindern, dass technische Normen ein Hindernis für das Inverkehrbringen von Maschinen darstellen, die innovative Lösungen beinhalten.“ ...

Stand: 31.03.2014

Dialog: 20768

Muss eine Spritzgussmaschine, die im Verbund mit einem Roboter zum Handling der fertigen Teile betrieben wird, die strengere C-Norm für die Roboter einhalten?

freiwillig ist.Harmonisierte europäische Normen konkretisieren die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.Ist eine Maschine nach einer harmonisierten Norm hergestellt worden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, so wird davon ausgegangen, dass sie den von dieser harmonisierten ...

Stand: 06.11.2023

Dialog: 43769

Ergeben sich die sicherheitstechnischen Anforderungen an Energieanlagen ausschließlich aus dem Energiewirtschaftsgesetz, so dass ProdSG, 9. ProdSV usw. nicht anwendbar sind?

. V. eingehalten worden sind (§ 49 Abs. 2 EnWG).Diese freiwillig im Sinne des EU-Rechts herstellerseits anzuwendenden privatrechtlichen technischen Regeln legen aber keine Beschaffenheitsanforderungen für Energieanlagen bei der Herstellung fest.Sicherheitsmaßstab für die Bereitstellung auf dem Markt ist der "Stand der Technik" für Anlagen, deren Sicherheit von der Errichtung abhängen (§ 2 Abs. (10 ...

Stand: 15.09.2021

Dialog: 20383