Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wie ist der Austausch einer Steuerung in einer Altmaschine ohne CE-Kennzeichnung zu bewerten?

-kanalige Ausführung der Not-Halt-Funktionen das Sicherheitsniveau erhöht. Eine funktionale Änderung der Maschine wurde nicht beschrieben.Der Umbau kann daher grundsätzlich als Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahme im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bewertet werden. Eine Konformitätsbewertung nach Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist in diesem Fall ...

Stand: 23.04.2026

Dialog: 44254

Handelt es sich bei der selbstgebauten Messeinheit um eine unvollständige Maschine (die dann selbst kein CE Zeichen erhalten würde)oder nicht?

Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ist hi ...

Stand: 17.12.2015

Dialog: 25576

Fällt ein Ölverbrauchsmessgerät an einem Motorenprüfstand unter die Maschinenrichtlinie?

!) und es unterliegt nicht den Anforderungen der MRL. Achtung ! Das Ölverbrauchsmessgerät kann bauartbedingt den Anforderungen anderer europäischer Richtlinien unterliegen (z. B. Niederspannungsrichtlinie)d) Zusammenhang der drei möglichen Komponenten Motorenprüfstand-Prüfling-MessgerätFolgende praktische Vorgehensweise wird empfohlen, um den technischen und administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten ...

Stand: 15.01.2026

Dialog: 19406

Gibt es die Möglichkeit, dass ein und dasselbe Produkt je nach Einsatz beim Kunden einmal per Definition eine auswechselbare Ausrüstung (mit CE) und einmal etwas anderes (ohne CE) ist?

Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig u ...

Stand: 08.02.2022

Dialog: 43634