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Dürfen elektrohydraulische Scheren-Hubwagen mit einer Fernbedienung für die Hebe- und Senkfunktion betrieben werden? Ist das mit der Maschinenrichtlinie konform?

. die funktionale Sicherheit der Steuerung betrachtet werden, sowie z.B. die Zuverlässigkeit der Kommunikation zwischen Maschine und Fernbedienung.Ausführlichere Informationen finden sich auch auf der Hompage der DGUV. Hier wurde eine Themenseite eingerichtet, auf der das Thema Steuerung von Maschinen mit Fernbedienung, insbesondere Smartphones, behandelt wird:https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/arbeiten-4.0 ...

Stand: 19.02.2021

Dialog: 43470

Trifft die Ausnahme des Artikels 1 Abs. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auch auf unsere im Rahmen der Produktentwicklung selbst hergestellten und verwendeten Maschinen zu?

) Maschine. Erfasst von der Maschinenrichtlinie sind aber Geräte, die sich nicht in der Entwicklung befinden - also verwendungsfertig sind, wie z.B. ständig am Versuchsstand vorgehaltene Hebezeuge, Lastaufnahmemittel oder Bearbeitungsmaschinen. Solche Einrichtungen fallen auch nicht unter den Ausnahmetatbestand des Artikels 1 Abs. 2 h) RL 2006/42/EG. Die bei den Arbeiten an den Prototypen erfoderlichen ...

Stand: 07.09.2017

Dialog: 10916

Wie ist die Modifizierung des Antriebs bei einem Pedelec zu bewerten? Ist dies eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1.    Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine ...

Stand: 26.09.2017

Dialog: 30318

Gibt es die Möglichkeit, dass ein und dasselbe Produkt je nach Einsatz beim Kunden einmal per Definition eine auswechselbare Ausrüstung (mit CE) und einmal etwas anderes (ohne CE) ist?

Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig u ...

Stand: 08.02.2022

Dialog: 43634

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