Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Zu uns kommen LKW, die Material abholen. Müssen diese LKW-Fahrer grundsätzlich Sicherheitsschuhe tragen, oder nur, wenn sie selbst be- oder entladen?

den Informationen der Berufsgenossenschaft zu entnehmen ist, müssen von den LKW-Fahrern Sicherheitsschuhe nicht grundsätzlich getragen werden. Sie können aber im Rahmen ihres Hausrechts eine generelle Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen im Unternehmen einführen. Somit müssten die LKW-Fahrer, sobald sie das Betriebsgelände/den Betriebsbereich betreten, Sicherheitsschuhe tragen.Auf die DGUV Regel 112-191 ...

Stand: 11.04.2023

Dialog: 21366

Nach welcher Vorschrift müssen in Bereichen, in denen Gabelstapler fahren, Sicherheitsschuhe getragen werden?

Eine Arbeitsschutzvorschrift, in der ausdrücklich auf das Tragen von Schutzschuhen im Bereich von (Stapler-) Fahrverkehr eingegangen wird, wurde bislang nicht erlassen. Grundsätzlich muß im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss.Bei der Gefährdungsbeurteilung und der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ...

Stand: 11.11.2019

Dialog: 2353

Müssen auch bei einem kurzzeitigen Durchqueren einer Lagerhalle Sicherheitsschuhe getragen werden?

Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall die grundsätzliche Pflicht für Büroangestellte besteht, Sicherheitsschuhe im Betrieb zu tragen, kann ohne Detailkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht beantwortet werden. Eine eventuelle Pflicht, Sicherheitsschuhe zu tragen, ist aber unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Betrieb.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ ...

Stand: 12.11.2019

Dialog: 24062

Muss ein Arbeitgeber den Beschäftigten, die sowohl Bürotätigkeit als auch Bauleittätigkeit wahrnehmen, Wetterschutzkleidung zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich muss Wetterschutzkleidung dann bereitgestellt werden, wenn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dies begründet. Unter § 23 DGUV Vorschrift 1 wird dazu folgendes ausgeführt:"Maßnahmen gegen Einflüsse des WettergeschehensBeschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen am Arbeit ...

Stand: 08.07.2019

Dialog: 5600