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Gibt es für die Prüfung von Servern nach der DGUV Vorschrift 3 in Unternehmen Ausnahmeregelungen? Welche Prüffristen sind dabei einzuhalten?

zu Unfallverhütungsvorschriften."Zusammengefassung:Grundsätzlich kann von den im Regelwerk bzw. den Durchführungsanweisungen (hier DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen) genannten Prüffristen abgewichen werden. Dieses Abweichen ist aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend und einzelfallbezogen zu begründen.Anmerkung:Zu bedenken ist, dass eine verlängerte Prüffrist im Schadensfall, wie z. B. bei einem Unfall ...

Stand: 12.02.2021

Dialog: 17347

Können die abgehefteten Prüfberichte das Prüfbuch ersetzen oder muss ein neues Prüfbuch angelegt werden?

) Der Unternehmer hat die Kenntnisnahme und die Abstellung festgestellter Mängel im Prüfbuch zu bestätigen. Er hat dafür zu sorgen, dass diese Mängel behoben werden. Bestehen nach Art und Umfang der Mängel gegen die Inbetriebnahme, die Wiederinbetriebnahme oder den Weiterbetrieb Bedenken, hat er dafür zu sorgen, dass der Kran außer Betrieb gesetzt wird. Er darf den Kran erst in Betrieb nehmen bzw ...

Stand: 20.07.2022

Dialog: 42603

Ist eine Prüffristverlängerung nach der DGUV Vorschrift 3 erst nach mehreren Prüfungen möglich oder ist dies bereits nach der ersten durchgeführten Prüfung möglich?

zu begründen.Anmerkung:Zu bedenken ist, dass eine verlängerte Prüffrist im Schadensfall, wie z. B. bei einem Unfall, immer kritisch hinterfragt wird. Es wird daher empfohlen, eine Abweichung von den Prüfintervallen der DGUV Vorschrift 3 (einschließlich Durchführungsanweisungen)   mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft abzuklären. ...

Stand: 06.03.2020

Dialog: 17791

Sind Sportgeräte zur Erhaltung der Fitness bei der Feuerwehr Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?

erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen."Für regelmäßig wiederkehrende Prüfungen soll ein Prüfbefund erstellt werden, der folgendes enthält: • Datum und Ort der Prüfung, • Ergebnisse der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel, • Beurteilung, ob Bedenken gegen weitere Benutzung bestehen, • Angaben über notwendige Nachprüfungen, • Name, Anschrift und Unterschrift des Prüfers bzw. der Prüferin ...

Stand: 31.05.2022

Dialog: 15358