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Fallen Unterstellböcke unter Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung "Besondere Vorschriften zum Heben von Lasten? Welche Prüffristen sind hier vorgeschrieben?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält im Anhang 1 unter Nr. 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". Arbeitsmittel werden gemäß § 2 Abs.1 der BetrSichV definiert als "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen". Somit ist ein Unterstellbock ein Arbeitsmittel ...

Stand: 18.02.2021

Dialog: 24098

Ist eine gewerblich genutzte und von Hand gesteuerte Drohne ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?

werden in Anhang 2 konkret und abschließend bezeichnet, da der Prüfgegenstand eindeutig bestimmt sein muss. Überwachungsbedürftige Anlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der RL 2009/104/EG, auch wenn dies nicht unbedingt dem traditionellen Verständnis in Deutschland entspricht."Demnach wäre eine Drohne als Arbeitsmittel zu betrachten, unabhängig davon ob diese Lasten befördern kann oder nicht.Bitte beachten ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 26816

Ist die Beauftragung der DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb unter Nr. 3.4 Qualifizierung und Beauftragung die selbe Beauftragung wie in Nr. 8 Prüfungen?

sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachten.Die BetrSichV ergänzt in § 12 Abs. 3 diese Anforderung:Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Das Anschlagen von Lasten mit Lastaufnahme – und Anschlagmittel ist mit besonderen ...

Stand: 15.03.2022

Dialog: 43647

Welche Maßnahmenhierarchie der Schutzmaßnahmen ist gültig?

der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auszuschließen. Ist dies nicht möglich, hat er sie auf ein Minimum zu reduzieren. Diesen Geboten hat der Arbeitgeber durch die Festlegung und Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen Rechnung zu tragen. Dabei hat er folgende Rangfolge zu beachten: 1. Gestaltung geeigneter Verfahren und technischer Steuerungseinrichtungen ...

Stand: 07.08.2019

Dialog: 26137