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Welche Tätigkeiten darf eine unterwiesene Person (Schlosser), der kein Kesselwärter ist, an einer Dampfkesselanlage ausführen?

. Instandhaltungsarbeiten darf der Arbeitgeber nur auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen. Die Angaben des Herstellers des jeweiligen Arbeitsmittels sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen. "Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern ...

Stand: 01.03.2016

Dialog: 26071

Die Wartung unserer Dampfkesselanlage übernimmt eine externe Firma. Diese muss auch in den Kessel einsteigen. Wer muss das Befahrkonzept für den Dampfkessel erstellen?

, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden. Das heißt, er kann die Wartungsarbeiten auf eine externe Firma übertragen, trägt aber trotzdem die Verantwortung für die Sicherheit des Dampfkessels. Er hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit ...

Stand: 14.11.2018

Dialog: 42496

Darf (oder muss) ich als gelernter Heizungs- und Lüftungsbauer an Dampfkesselanlagen Arbeiten nach TRD 601/TRD 604 durchführen?

. Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden (z. B. die Wartung von überwachungsbedürftigen Anlagen wie Dampfkesseln) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Da eine Beauftragung nachvollziehbar sein muss, ist die Schriftform erforderlich. Sofern Sie vom Arbeitgeber entsprechend eingewiesen, unterwiesen und hierzu ...

Stand: 03.11.2015

Dialog: 25186

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung für einen Dampfkessel durchführen?

zu erstellen und zu dokumentieren. In verschiedenen Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutzgesetz wie z. B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung jeweils konkretisiert. Neben dem Arbeitgeber sind die im § 13 Abs.1 ArbSchG genannten Personen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...

Stand: 12.08.2020

Dialog: 43206