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Darf (oder muss) ich als gelernter Heizungs- und Lüftungsbauer an Dampfkesselanlagen Arbeiten nach TRD 601/TRD 604 durchführen?

umfasst nach § 2 (2) BetrSichV jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen zu unterweisen ...

Stand: 03.11.2015

Dialog: 25186

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung für einen Dampfkessel durchführen?

, dass bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation, des Arbeitsverfahrens und des Arbeitsplatzes sowie bei der Auswahl und beim zur Verfügung stellen der Arbeitsmittel alle mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten zusammen-hängenden Faktoren, einschließlich der psychischen, ausreichend berücksichtigt werden.(3) Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen nach § 2 Absatz 5 BetrSichV ...

Stand: 12.08.2020

Dialog: 43206

Welche Tätigkeiten darf eine unterwiesene Person (Schlosser), der kein Kesselwärter ist, an einer Dampfkesselanlage ausführen?

. Instandhaltungsarbeiten darf der Arbeitgeber nur auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen. Die Angaben des Herstellers des jeweiligen Arbeitsmittels sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen. "Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern ...

Stand: 01.03.2016

Dialog: 26071

Die Wartung unserer Dampfkesselanlage übernimmt eine externe Firma. Diese muss auch in den Kessel einsteigen. Wer muss das Befahrkonzept für den Dampfkessel erstellen?

Instandhaltungsarbeiten sicher durchgeführt werden können. Dabei hat er insbesondere auch sichere Zugänge für das Instandhaltungspersonal vorzusehen.Gemäß § 13 BetrSichV (Absatz 2) gilt darüber hinaus:Kann eine Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber nicht ausgeschlossen werden, so haben alle betroffenen Arbeitgeber bei ihren Gefährdungsbeurteilungen zusammenzuwirken und die Schutzmaßnahmen so abzustimmen ...

Stand: 14.11.2018

Dialog: 42496