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Welche Tätigkeiten darf eine unterwiesene Person (Schlosser), der kein Kesselwärter ist, an einer Dampfkesselanlage ausführen?

. Instandhaltungsarbeiten darf der Arbeitgeber nur auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen. Die Angaben des Herstellers des jeweiligen Arbeitsmittels sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen. "Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern ...

Stand: 01.03.2016

Dialog: 26071

Die Wartung unserer Dampfkesselanlage übernimmt eine externe Firma. Diese muss auch in den Kessel einsteigen. Wer muss das Befahrkonzept für den Dampfkessel erstellen?

Das grundsätzliche Befahrkonzept eines Dampfkessels muss bereits bei der konstruktiven Auslegung des Kessels berücksichtigt werden und muss in der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers beschrieben sein. Das Befahrkonzept berücksichtigt insbesondere die Anzahl, Größe und Anordnung von Einstiegsöffnungen, Flucht- und Rettungsmöglichkeiten etc. und ist bereits für die Prüfung ...

Stand: 14.11.2018

Dialog: 42496

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung für einen Dampfkessel durchführen?

Allgemeine Informationen:Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat hierbei eine beratende Funktion.Begründung:Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber (siehe Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 12.08.2020

Dialog: 43206

Darf (oder muss) ich als gelernter Heizungs- und Lüftungsbauer an Dampfkesselanlagen Arbeiten nach TRD 601/TRD 604 durchführen?

. Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden (z. B. die Wartung von überwachungsbedürftigen Anlagen wie Dampfkesseln) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Da eine Beauftragung nachvollziehbar sein muss, ist die Schriftform erforderlich. Sofern Sie vom Arbeitgeber entsprechend eingewiesen, unterwiesen und hierzu ...

Stand: 03.11.2015

Dialog: 25186