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Die Wartung unserer Dampfkesselanlage übernimmt eine externe Firma. Diese muss auch in den Kessel einsteigen. Wer muss das Befahrkonzept für den Dampfkessel erstellen?

Das grundsätzliche Befahrkonzept eines Dampfkessels muss bereits bei der konstruktiven Auslegung des Kessels berücksichtigt werden und muss in der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers beschrieben sein. Das Befahrkonzept berücksichtigt insbesondere die Anzahl, Größe und Anordnung von Einstiegsöffnungen, Flucht- und Rettungsmöglichkeiten etc. und ist bereits für die Prüfung ...

Stand: 14.11.2018

Dialog: 42496

Welche Tätigkeiten darf eine unterwiesene Person (Schlosser), der kein Kesselwärter ist, an einer Dampfkesselanlage ausführen?

mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden." (§ 10 Abs.2 BetrSichV) Der Arbeitgeber muss sich also im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung vergewissern, dass der Beschäftigte, der von ihm mit den Instandhaltungsaufgaben betraut wird, fachkundig ist. "Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer ... bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde ...

Stand: 01.03.2016

Dialog: 26071

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung für einen Dampfkessel durchführen?

der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.In den Begriffsbestimmungen des § 2 Absatz 5 ist nachzulesen, dass Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen ...

Stand: 12.08.2020

Dialog: 43206

Darf (oder muss) ich als gelernter Heizungs- und Lüftungsbauer an Dampfkesselanlagen Arbeiten nach TRD 601/TRD 604 durchführen?

umfasst nach § 2 (2) BetrSichV jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen zu unterweisen ...

Stand: 03.11.2015

Dialog: 25186