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Gelten für eine Aufzugsanlage in einem Privathaus die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung? Ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

Die Betriebssicherheitsverordnung hat keine direkte Gültigkeit für ausschließlich privat genutzte überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge. Sie kann aber über Regelungen in den jeweiligen Bauordnungen teilweise Gültigkeit erlangen. Da wir zum Baurecht keine Auskunft geben können und dürfen, bitten wir Sie, sich diesbezüglich an die zuständige Baubehörde zu wenden. Hinweis:Wird die Wohnung bzw. d ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 42825

Müssen Aufzüge nach den aktuellen Vorschriften nicht mehr jährlich durch eine Überwachungsstelle geprüft werden? Reicht stattdessen eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus?

festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Aufzüge im Sinne der BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Ziffer 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle - ZÜS - geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 24307

Fragen zur beauftragten Person von Aufzugsanlagen

einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle nach § 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV zu unterziehen.Die Vorgaben, was zu überprüfen ist, sind in beiden TRBS’en gleich. In einigen Bereichen wurde lediglich die Formulierung angepasst. Nach wie vor hat der Arbeitgeber eine geeignete Person auszuwählen und zu bestimmen, welche die vorher genannten Maßnahmen umsetzt. Als geeignet ist eine Person anzusehen ...

Stand: 28.02.2024

Dialog: 42564

Reicht es aus, dass ein Lastenaufzug mit Personenbeförderung mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 0,15 m/s durch eine befähigte Person wiederkehrend geprüft wird?

befähigte Person erfüllen muss.Die durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegten Fristen sind entsprechend den Vorgaben des § 14 Abs. 5 BetrSichV einzuhalten ...

Stand: 14.08.2024

Dialog: 43987

Ist ein „Behindertenaufzug“ ab einer Hubhöhe von 3 m prüfpflichtig?

oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können.Nähere Auskünfte dazu kann die für den Betriebsort der Aufzugsanlage zuständige Behörde geben. In NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen.Neben den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben können sich weitere Anforderungen aus dem Baurecht der Länder (Landesbauordnungen) ergeben. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet hier keine Beratung anbietet ...

Stand: 10.08.2021

Dialog: 43531