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Kann ein Lastenaufzug ohne Fahrkorbabschlusstür durch den Einsatz eines Aufzugführers, eines Lichtgittervorhangs und durch organisatorische Maßnahmen als Personenaufzug genutzt werden?

werden soll, ist der Einbau von Fahrkorbtüren unumgänglich. Personenaufzüge sind grundsätzlich mit Fahrkorbtüren auszurüsten. In der Vergangenheit ist es bei Aufzugsanlagen ohne Fahrkorbtüren zudem zu Unfällen mit tödlichen Verletzungen gekommen. Für den hier vorgesehenen Nutzerkreis (Familien mit Kindern) ist der maximal mögliche Schutz zu gewährleisten, und das ist nur mit Fahrkorbtüren zu erreichen. ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 20867

Kann ein bisher noch mit Bestandsschutz betriebener Lastenaufzug ohne Fahrkorbtür auch weiterhin betrieben werden, ohne bauliche Maßnahmen vorzunehmen?

Der Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat vor der Verwendung des Lastenaufzugs eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die Quetsch- und Einklemmgefahren zwischen dem offenen Fahrkorb und der Schachtwand zu berücksichtigen. Um B ...

Stand: 24.05.2017

Dialog: 29353

Ist eine `Totmannschaltung` anstelle des selbsthaltenden Steuerbefehls zur sicherheitstechnischen Ertüchtigung einer Aufzugsanlage ausreichend?

über die Notablaßeinrichtung im Triebwerksraum. Bei einem Unfall im Fahrkorb würde der Weiterbetrieb der Anlage über die Außensteuerung evtl. zu einer weiteren Verletzung der betroffenen Person führen. Aufzüge mit hydraulischem Antrieb müssen mit einer Rücksendeeinrichtung versehen sein, die spätestens 15 Minuten nach Beendigung einer Fahrt den Fahrkorb selbsttätig in in die untere Haltestelle senden. ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 5801

Müssen Aufzüge nach den aktuellen Vorschriften nicht mehr jährlich durch eine Überwachungsstelle geprüft werden? Reicht stattdessen eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus?

festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Aufzüge im Sinne der BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Ziffer 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle - ZÜS - geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 24307

Muss die befähigte Person für die Aufzugsbefreiung in jeden einzelnen Aufzug auch persönlich vor Ort praktisch eingewiesen werden?

In den gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht explizit verlangt, dass die zur Personenbefreiung beauftragte Person an jedem Aufzug, an dem sie eine Personenbefreiung durchführen soll, praktisch eingewiesen werden muss.   In der TRBS 3121 sind die Anforderungen an die mit der Personenbefreiung beauftragten Personen konkretisiert. Der Betreiber wählt die Personen aus, die seiner Meinung ...

Stand: 18.01.2017

Dialog: 26576