Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Ist die TRBS 1115-1 Cybersicherheit für Aufzüge im reinen Wohnbau ohne gewerbliche Nutzung verpflichtend bzw. anzuwenden?

und des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG). Überwachungsbedürftig im Sinne des ÜAnlG ist eine Anlage, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dient.Handelt es sich bei dem “reinen Wohnbau“ um ein privat genutztes Wohnhaus, finden die genannten Vorschriften keine Anwendung. Wird dieses Wohnhaus jedoch vermietet, so dient dieses Wohnhaus wirtschaftlichen Zwecken und die Vorschriften ...

Stand: 23.11.2023

Dialog: 43851

Ist eine `Totmannschaltung` anstelle des selbsthaltenden Steuerbefehls zur sicherheitstechnischen Ertüchtigung einer Aufzugsanlage ausreichend?

über die Notablaßeinrichtung im Triebwerksraum. Bei einem Unfall im Fahrkorb würde der Weiterbetrieb der Anlage über die Außensteuerung evtl. zu einer weiteren Verletzung der betroffenen Person führen. Aufzüge mit hydraulischem Antrieb müssen mit einer Rücksendeeinrichtung versehen sein, die spätestens 15 Minuten nach Beendigung einer Fahrt den Fahrkorb selbsttätig in in die untere Haltestelle senden. ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 5801

Reicht es aus, dass ein Lastenaufzug mit Personenbeförderung mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 0,15 m/s durch eine befähigte Person wiederkehrend geprüft wird?

Durch eine ZÜS muss ein Aufzug geprüft werden, wenn er eine überwachungsbedürftige Anlage ist.Was eine überwachungsbedürftige Anlage ist, ergibt sich aus dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) i.V.m. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Damit ein Aufzug als überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der vorgenannten Gesetze gilt, muss dieser gewerblichen ...

Stand: 14.08.2024

Dialog: 43987

Ist ein „Behindertenaufzug“ ab einer Hubhöhe von 3 m prüfpflichtig?

BetrSichV), ein Aufzug in Verkehr gebracht wurde ist, falls vorhanden, der Prüfbescheinigung einer zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.) zu entnehmen, oder den Unterlagen des Herstellers der Aufzugsanlage.Nach der derzeitigen Gesetzeslage besteht eine Prüfpflicht einer Aufzugsanlage nur, wenn diese gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken, z. B. Vermietung, dienen ...

Stand: 10.08.2021

Dialog: 43531