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Gibt es formelle Verfahren bzw. Anforderungen bei einer Stilllegung von Aufzügen?

Bei der Außerbetriebnahme einer Aufzugsanlage hat der Betreiber die Maßnahmen nach Ziffer 3.9 der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" umzusetzen. Dabei ist unter Beachtung der Betriebsanleitung mindestens erforderlich:- der Fahrkorb ist in die oberste Haltestelle zu fahren (bei Treibscheibenantrieben),- die Fahrschachttüren müssen verriegelt ...

Stand: 12.01.2024

Dialog: 24519

Wie wird die Gefährdung von Personen bei der Entstehung von Bränden in Aufzügen (z.B. durch ein Flurförderzeug) berücksichtigt?

geschlossenem Fahrkorb nur befördert werden, wenn sichergestellt ist, dass das Flurförderzeug einschließlich der Last nicht am Fahrschacht anstoßen oder hängenbleiben kann. Der Fahrer hat bei der Ein- und Ausfahrt in bzw. aus dem Fahrkorb darauf zu achten, dass sich keine Personen im Fahrkorb aufhalten. ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 4139

Darf ein Aufzug mit defekter Zwei-Wege-Kommunikation betrieben werden?

Nachzulesen ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Anhang 1 Nr. 4.1:"Wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, hat dafür zu sorgen , dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann."Anforderungen an das Zweiwege-Kommunikationssystem werden in der TRBS 3121 Nr ...

Stand: 13.09.2025

Dialog: 44188

Ist eine `Totmannschaltung` anstelle des selbsthaltenden Steuerbefehls zur sicherheitstechnischen Ertüchtigung einer Aufzugsanlage ausreichend?

Nur die Ausführung als Totmannsteuerung kann nicht als ausreichend angesehen werden. Zusätzlich muss die Außensteuerung (Anholen des Fahrkorbes an den Haltestellen) außer Betrieb genommen werden. Außerdem ist eine auf die Betriebsweise des Aufzuges abgestimmte Einweisung des Aufzugführers erforderlich und in der Regel reicht ein Aufzugführer nicht aus, da die Verfügbarkeit des Aufzuges von der Arb ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 5801