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Rechercheergebnisse

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Wo genau muss ein Notfallplan nach BetrSichV Anhang 1 Punkt. 4.1 -2015- angebracht sein? Im Aufzug oder am Aufzug oder in der Nähe des Aufzugs?

Der Notfallplan für Aufzüge dient dazu, den Helfern alle nötigen Angaben zur Verfügung zu stellen, um im Aufzug eingeschlossene Personen befreien zu können. Der Notfallplan beinhaltet gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang1 Nr. 4.1 mindestens die folgenden Angaben:a) Standort der Aufzugsanlage,b) Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber,c) Angaben zu den Personen, die Zugang ...

Stand: 26.03.2021

Dialog: 43019

Gibt es einen Vordruck eines Prüfprotokolls der wiederkehrenden Prüfungen für Kleingüteraufzüge?

. 4.2.2) zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von den geprüften Arbeitsmitteln ist Form und Inhalt der Dokumentation durch den Arbeitgeber festzulegen. Die Prüfbescheinigungen müssen der Art der Prüfung angemessen sein und die Aufzeichnungen können dementsprechend folgende Angaben enthalten: - Datum der Prüfung, - Art der Prüfung, - Prüfgrundlagen (z. B. BGV ...; VDE, ...), - was wurde im Einzelnen ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 6319

Dürfen in einer Aufzugskabine Spender mit Desinfektionsmittel angebracht werden?

werden könnten, oder dass Desinfektionsmittel auf andere Weise austritt. Wird Desinfektionsmittel verschüttet, muss die Flüssigkeit sofort aufgenommen, mit viel Wasser verdünnt und der Raum belüftet werden. Weitere Angaben finden Sie im zugehörigen Sicherheitsdatenblatt. Es wäre zu überprüfen, ob diese Maßnahmen in einem Aufzug getroffen werden können. Im Sicherheitsdatenblatt werden außerdem Erste Hilfe ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27935

Muss für einen Aufzug, der nur als Lastenaufzug verwendet wird und dies der Belegschaft bekannt ist, eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erstellt und vorgehalten werden?

zu geben, gegebenenfalls sind schadhafte Schachttüren gegen Zutritt zu sichern und weitergehende Maßnahmen einzuleiten, um gefährliche Zustände zu beheben. (3) Die Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb und zur Bedienung der Aufzugsanlage, die in den technischen Unterlagen bzw. in der Betriebsanleitung enthalten sind, müssen, soweit für eine sichere Verwendung erforderlich, Beschäftigten ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 43951