Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wie sind die Prüffristen und Prüfinhalte (äußere, innere und Festigkeitsprüfungen) für Rohrleitungen der Druckluftverteilung in einer Produktionshalle?

Der Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Rohrleitungen für Druckluft sind jedoch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Daher werden im Anhang 2 für sie auch keine Höchstfristen für Prüfungen angegeben.Erläuterung: Nach § 2 Abs. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind Leitungen unter innerem Übe ...

Stand: 05.06.2021

Dialog: 43540

Ist eine Rohrleitung für Sauerstoff (gasförmig, Fluidgruppe 1) PS= 30 bar und DN 300 im Betrieb prüfpflichtig als überwachungsbedürftige Anlage?

Die Rohrleitung für Fluidgruppe 1 (Sauerstoff (gasförmig) PS = 30 bar und DN 300 ist nicht als überwachungsbedürftige Anlage, sondern lediglich als Arbeitsmittel zu sehen, da eine Einordnung dieser Rohrleitung in die Tabellen 9 bis 11 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht gegeben ist. Der Betreiber hat jedoch die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile als Arbeitsmittel ...

Stand: 29.06.2022

Dialog: 43653

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass die Anlage nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen. Für Schlauchleitungen als nicht überwachungsbedürftige Anlage/Arbeitsmittel fordert die neue BetrSichV in § 14 Abs. 7 zusätzlich, "Der Arbeitgeber hat … dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377

Gibt es eine Vorschrift, ob oder wie oft die fest installierten Druckluft- oder Gasleitungen im Gebäude geprüft werden müssen und wie sieht der Prüfumfang aus?

, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen zu beauftragen sind.Bei der Festlegung der Prüffristen für Rohrleitungsanlagen, die überwachungsbedürftige Anlagen sind, hat der Arbeitgeber die in der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.8 Tabelle 1 angegebenen Höchstfristen zu beachten. Sowohl für die äußere Prüfung ...

Stand: 28.04.2022

Dialog: 43668