Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Muss der Staub in Fahrzeuglackierkabinen im Explosionsschutzdokument betrachtet werden?

Die Brennbarkeit des Staubes von Schleifarbeiten an KFZ-Karosserien und damit seine Explosionsfähigkeit ab einer bestimmten Konzentration in Luft kann nicht allgemein ausgeschlossen werden. Spachtel- und Füllermaterialien, im Einzelfall auch Decklack mögen nicht das Problem darstellen; es werden aber auch Klarlacke geschliffen oder nachbearbeitet, die im ausgehärteten Zustand einen hohen ...

Stand: 16.01.2020

Dialog: 4053

Ist für die Lagerung von 100 Litern entzündlicher Flüssigkeit in einem Sicherheitsschrank mit technischer Lüftung ein Explosionsschutzdokument erforderlich?

. 4 aufgeführt sind. In diesem Fall wäre dies das Auftreten einer gefährlichen Menge oder Konzentration der hier vorliegenden Gefahrstoffe, eingestuft als H 225.Nach Anlage 3 zur Technischen Regel TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"kann davon ausgegangen werden, dass bei Lagerung in einem zugelassenen Sicherheitsschrank mit technischer Lüftung das Auftreten ...

Stand: 16.09.2016

Dialog: 27484

Müssen wir ein komplettes Gebäude aufgrund von Rußablagerungen auf unzugänglichen Flächen der Ex-Zone 22 zuordnen?

explosionsfähige Atmosphäre entsteht. Andererseits kann durch Absetzen eines Teiles des aufgewirbelten Staubes, dessen Konzentration zunächst oberhalb der oberen Explosionsgrenze lag, ebenfalls eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen. So ist in Gegenwart abgelagerter brennbarer Stäube stets mit Explosionsgefahr zu rechnen.Sofern dieses Szenario nicht mit Sicherheit durch bauliche und/oder technische Maßnahmen ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22188

Warum muß für eine Lackieranlage mit einem Lackkabinenbereich von Ex-Zone 2 ein Ex-Zonen-Plan erstellt werden?

er umfassend zu ermitteln oder zu prüfen, ob gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen jedweder Art auftreten können, die zur Brand- oder Explosionsgefährdung führen können. Nur wenn diese durch Substitution, Verdünnung oder andere geeignete Methoden nicht abwendbar oder vermeidbar sind (unbedingte Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Stichwort "S-T-O-P"-Prinzip), müssen betroffene ...

Stand: 28.07.2015

Dialog: 24400