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Muss für eine bestehende Betriebstankstelle für LPG aus dem Jahr 2014 eine Erlaubnis nach alter BetrSichV oder jetziger BetrSichV vorliegen bzw. nachträglich beantragt werden?

In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (2015) sind die Übergangsvorschriften in § 24 geregelt. Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage (hier: Betriebstankstelle für LPG) , die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet und verwendet wurde, ist demnach zulässig. Eine nach "alter" BetrSichV erteilte Erlaubnis gilt unverändert weiter. Erst bei einer Änderung ...

Stand: 11.07.2017

Dialog: 29740

Wird beim Wechsel der Belegung einer Tankkammer von Diesel- auf Ottokraftstoff eine Änderungserlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung notwendig ?

für die Einstufung von Maßnahmen aufgeführt. Die Umbelegung von Tanks von Dieselkraftstoff auf leicht- oder hochentzündliche Kraftstoffe ist demnach erlaubnisbedürftig. Es sei denn, die Nutzung für Ottokraftstoff ist nach der Erlaubnis alternativ zulässig. Die Umbelegung von Tankkammern ist vergleichbar zu bewerten wie die Umbelegung von Tanks. Die Umbelegung von Diesel- auf Ottokraftstoff ist somit ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 23828

Unsere Fahrzeuge sollen in der Halle mit einer mobilen Betankungsanlage (Benzin und Diesel) betankt werden. Welche Vorschriften sind zu beachten?

wäre die von Ihnen beschriebene bzw. geplante Vorgehensweise nicht zulässig! Im Übrigen wäre für diese Tätigkeiten auch ein Explosionsschutzdokument erforderlich.Wir empfehlen Ihnen, vor weiteren Planungen Kontakt mit der für Sie zuständigen Arbeitsschutzbehörde aufzunehmen und weitere Detailfragen im persönlichen Gespräch zu klären. ...

Stand: 16.02.2019

Dialog: 23118

Fragen zu einer bestehenden Betankungsanlage, auf deren Gelände ein externes Unternehmen zusätzlich eine Gasfüllanlage errichten will

genannten Maßnahmen einschließlich der Prüfungen nach Anhang 2, Abschnitt 3 und 4 BetrSichV sicher betrieben werden kann. Seit dem in Kraft treten der neue Betriebssicherheitsverordnung ist der Weiterbetrieb einer unveränderten erlaubnisbedürftigen Anlage gem. § 24 BetrSichV "Übergangsvorschriften" zulässig. Bei einer Änderung ist eine Erlaubnis gem. §18 BetrSichV zu beantragen ...

Stand: 26.06.2015

Dialog: 24150