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Müssen Zapfsäulen von LNG-Tankanlagen (Flüssigerdgas) einen Rammschutz haben und muss der farblich gekennzeichnet sein?

Anforderungen an die Montage, Installation und den Betrieb von Gasfüllanlagen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3151 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" enthalten.Bei Einhaltung der Technischen Regel kann dav ...

Stand: 16.02.2021

Dialog: 43339

Muss beim Befüllen von Kesselwagen mit Propan und Butan der Kesselwagen vom restlichen Zug abgekoppelt sein, und ein Sicherheitsabstand eingehalten werden?

, zu anderen abgestellten, gefüllten Fahrzeugen mit Tanks für Gase und zu ortsfesten Druckgasbehältern einen Abstand von mindestens 5 m haben."  ...

Stand: 10.05.2017

Dialog: 29201

Können wir verschiedene Kraftstoffe zusammen in mobilen Tankanlagen lagern, oder müssen es feste sein?

Die Lagerung in mobilen Tankanlagen ist grundsätzlich möglich.Sofern die Tankanlagen dauerhaft an den Orten stehen bleiben und ausschließlich für ein stationäres Lagern genutzt werden, gelten sie als ortsfeste Behälter i.S. der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälte ...

Stand: 03.11.2022

Dialog: 43728

Muss für eine bestehende Betriebstankstelle für LPG aus dem Jahr 2014 eine Erlaubnis nach alter BetrSichV oder jetziger BetrSichV vorliegen bzw. nachträglich beantragt werden?

In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (2015) sind die Übergangsvorschriften in § 24 geregelt. Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage (hier: Betriebstankstelle für LPG) , die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet und verwendet wurde, ist demnach zulässig. Eine nach "alter" BetrSichV erteilte Erlaubnis gilt unverändert weiter. Erst bei einer Änderung der Bauart ...

Stand: 11.07.2017

Dialog: 29740