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Muss für eine bestehende Betriebstankstelle für LPG aus dem Jahr 2014 eine Erlaubnis nach alter BetrSichV oder jetziger BetrSichV vorliegen bzw. nachträglich beantragt werden?

In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (2015) sind die Übergangsvorschriften in § 24 geregelt. Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage (hier: Betriebstankstelle für LPG) , die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet und verwendet wurde, ist demnach zulässig. Eine nach "alter" BetrSichV erteilte Erlaubnis gilt unverändert weiter. Erst bei einer Änderung ...

Stand: 11.07.2017

Dialog: 29740

Muss für den Bereich, in dem der ortsveränderliche Behälter befüllt wird, eine Explosionsschutzzone ermittelt werden?

Ja, sofern es sich um Kraftstoffe handelt, die explosionsfähige Gemische bilden können (z. B. Ottokraftstoff).Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber insbesondere zu ermitteln, ob die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse auf Grund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, explo ...

Stand: 24.11.2021

Dialog: 43600

Fragen zu einer bestehenden Betankungsanlage, auf deren Gelände ein externes Unternehmen zusätzlich eine Gasfüllanlage errichten will

genannten Maßnahmen einschließlich der Prüfungen nach Anhang 2, Abschnitt 3 und 4 BetrSichV sicher betrieben werden kann. Seit dem in Kraft treten der neue Betriebssicherheitsverordnung ist der Weiterbetrieb einer unveränderten erlaubnisbedürftigen Anlage gem. § 24 BetrSichV "Übergangsvorschriften" zulässig. Bei einer Änderung ist eine Erlaubnis gem. §18 BetrSichV zu beantragen ...

Stand: 26.06.2015

Dialog: 24150

Wie ist der in der Betriebssicherheitsverordnung genannte Begriff "Transportbehälter" zu verstehen?

In der Technische Regel für Gefahrstoffe- TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" Nr. 2 Abs. 8 wird beschreiben, was unter Transportbehälter im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung zu verstehen ist:"(8) Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt, dass in ihn ...

Stand: 08.12.2020

Dialog: 43358