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Ist bei den beschriebenen Druckbehältern mit lösemittelhaltiger Reinigungsflüssigkeit eine Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung erforderlich?

Vorschriften ergeben sich für diese Druckbehälter(anlagen) die folgenden Prüfanforderungen: Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Entsprechend § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der Prüfungen zu ermitteln. Konkretisiert wird diese Anforderung im § 14. Prüfung vor Inbetriebnahme (§ 14 Abs. 1 BetrSichV) Hiernach sind nach jeder Montage Prüfungen ...

Stand: 07.03.2017

Dialog: 28729

Dürfen 2 mal 33 kg Propangasflaschen zur Beheizung eines Campingzeltes als Verkaufsfläche betrieben werden?

sind (mindestens einmal jährlich) und dies dokumentiert ist. Für jede Flüssiggasanlage ist eine Betriebsanweisung aufzustellen, in der alle für die sichere Benutzung erforderlichen Angaben enthalten sein müssen. Flüssiggasanlagen, deren Sicherheit von den Montagebedingungen (Zusammenbau) abhängt, sind    -    nach jeder Montage an einem neuen Standort und    -    vor der ersten Inbetriebnahme ...

Stand: 03.02.2021

Dialog: 9781

Müssen in einer Bearbeitungsmaschine vorhandene Druckbehälter hinsichtlich der Betreiberpflichten einzeln oder in Summe betrachtet werden?

Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten Hö ...

Stand: 11.11.2016

Dialog: 27850

Muss sich ein Tauchverein, der einen Hochdruckkompressor betreibt, an dieselben Vorschriften wie ein Unternehmen halten?

vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie wiederkehrend gemäß der Anforderungen des Abschnitts 4, insbesondere der Nr. 4, 5 und 6 des Anhangs 2 der BetrSichV prüfen zu lassen.Fazit:Übliche, z. B. von Tauchvereinen und Feuerwehren, verwendete Füllanlagen, bestehen in der Regel aus einem kompakten Kompressor mit einen max. Betriebsdruck von 330 bar. Sofern keine Druckgeräte (z. B. Filter) mit V > 1 l ...

Stand: 14.10.2019

Dialog: 27429