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Rechercheergebnisse

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Wie kann ein nachgeschalteter Anwender sicherstellen, dass Hersteller/Importeure rechtzeitig für die Registrierung sorgen?

Sie sollten Ihre Lieferanten (Hersteller/Importeure) direkt auf das Thema ansprechen, denn nur von diesen können Sie die gewünschte Zusage erhalten. Wenn es sich um großvolumige Rohstoffe handelt, können Sie weitgehend sicher sein, dass der Hersteller/Importeur seine Verpflichtungen unter REACH kennt und auch erfüllen wird. Für kleinere Stoffmengen kann im Einzelfall nicht vorhergesagt werden, ob ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4851

Welche Pflichten habe ich als Exporteur von chemischen Formulierungen ins Nicht-EU-Ausland in Abhängigkeit von der Herkunft der Rohstoffe?

/Importeur zu. Werden diese Stoffe für Zubereitungen/Formulierungen eingesetzt oder zu anderen Stoffen weiterverarbeitet, ist die entscheidende Frage, ob neue Stoffe durch chemische Umsetzung entstehen oder lediglich eine physikalische Mischung. Entsteht nur eine Mischung, hat der Hersteller nur darauf zu achten, dass er die Stoffe entsprechend den Angaben des Stoffherstellers verwendet ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4785

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

als solche durch den Gebrauch nicht verändert werden, entstehen keine neuen Erzeugnisse und somit auch keine neuen Registrierungs- oder Mitteilungspflichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erzeugnisse im Besitz des Ausleihers (= Mutterkonzern) verbleiben oder nicht, denn die REACH-Verordnung spricht von „Inverkehrbringen“ (Definition: siehe Art. 3 Nr. 12), und Verleihen erfüllt diese ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

Die REACH-Verordnung definiert Verpflichtungen für die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Da also die Herstellung/Produktion eines Stoffes gemeint ist, gelten die Pflichten unter REACH für den Betreiber einer Produktionsanlage, aber nicht für den Anlagen-Hersteller oder den Anlagen-Händler. In Anhang VII der REACH-Verordnung sind die Anfo ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629