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Sind Impfungen für Mitarbeiter in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern von Flüchtlingsunterkünften erforderlich? Falls ja, welche?

. Wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt/-ärztin durchgeführt, so ist diese bei entsprechender Gefährdung und Impfpräventabilität mit dem Angebot einer Impfung, die arbeitgeberfinanziert ist, verbunden. Entsprechende geeignete Schutzmaßnahmen müssen evtl. über die arbeitsmedizinische Vorsorge hinaus zur Vermeidung einer Gefährdung getroffen werden. Auch diesbezüglich berät Sie und die anderen Mitarbeiter ...

Stand: 17.08.2015

Dialog: 24551

Gilt die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auch, wenn ein entsprechender Immunschutz für verschiedene Erreger besteht?

die Anforderungen der ArbMedVV. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Der Arzt oder die Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV hat diese AMR als den Stand der Arbeitsmedizin ...

Stand: 31.10.2025

Dialog: 44083

Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

 nach Maßgabe einer anderen Rechtsvorschrift.Auch die arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach § 6 Absatz 3 ArbZG sind für die Nachtarbeitnehmer/-innen nicht verpflichtend, sondern sie haben das Recht sich untersuchen zu lassen. Die Möglichkeit, dieses Recht wahrzunehmen, muss durch den Arbeitgeber organisiert werden, z. B. durch Beauftragung des jeweiligen Betriebsarztes/der Betriebsärztin ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287

Gibt es eine Einschränkung, welche Betriebsärzte die Vorsorgen Pflicht / Angebot nach ArbMedVV zu Tätigkeiten mit Exposition durch inkohärente künstliche optische Strahlung durchführen dürfen?

der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren.Nach § 7 Absatz 1 gilt:"Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung ...

Stand: 08.09.2025

Dialog: 44185

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