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Ist ein stark übergewichtiger Kanzelkranfahrer, der im Notfall von der Werksfeuerwehr nicht aus der Höhe geborgen werden kann, für seine Tätigkeit geeignet?

Tätigkeit ein strenger Maßstab anzulegen. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten sind z. B. ...• Arbeiten mit Absturzgefahr,• Tätigkeiten in Leitwarten und Steuerständen,..."Die DGUV Vorschrift 52 "Krane" macht in § 29 konkrete Aussagen über Personen, die als Kranführer eingesetzt werden dürfen:"1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte ...

Stand: 20.04.2018

Dialog: 42266

Darf ein Betriebsarzt einzig anhand von vom Arbeitgeber zugänglich gemachten Belegen eine Aussage zur Dienstfähigkeit attestieren?

auch im Beamtenrecht. Daher sollte geprüft werden, ob die Beauftragung des Betriebsarztes "zur Überprüfung einer Dienstfähigkeit" in dem vorliegenden konkreten Fall eine gegebene rechtliche Grundlage hat (z.B. nach Beamtenrecht oder durch eine besondere gesetzliche Grundlage). Sollte diese gesetzliche Grundlage nicht gegeben sein, ist eine Beauftragung des jeweiligen Betriebsarztes mit der Fragestellung ...

Stand: 12.09.2016

Dialog: 27436

Wie ist bei gegensätzlichen Aussagen von Betriebsarzt und Hausarzt zu verfahren?

Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) hat der Arbeitgeber die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch Beauftragung eines Arztes sicherzustellen. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind, oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. § 7 Absatz 1 der Verordnung ...

Stand: 14.03.2024

Dialog: 5615

Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

 nach Maßgabe einer anderen Rechtsvorschrift.Auch die arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach § 6 Absatz 3 ArbZG sind für die Nachtarbeitnehmer/-innen nicht verpflichtend, sondern sie haben das Recht sich untersuchen zu lassen. Die Möglichkeit, dieses Recht wahrzunehmen, muss durch den Arbeitgeber organisiert werden, z. B. durch Beauftragung des jeweiligen Betriebsarztes/der Betriebsärztin ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287