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Ist eine softwaregestützte Online-Unterweisung von Beschäftigten nach DGUV-Vorschrift 1 und ArbSchG möglich?

Hilfsmitteln soll und kann nicht die persönliche Unterweisung und das Mitarbeitergespräch durch den jeweiligen Vorgesetzten vor Ort ersetzen."Eine Grenze zwischen den Inhalten der mündlichen und schriftlichen Unterweisung wurde nicht festgelegt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich festzulegen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ...

Stand: 07.01.2025

Dialog: 43048

Kann ein Mitverschulden eines Mitarbeiters vorliegen, wenn sich bei Reinigungsarbeiten ein separates Deckenteil aus seiner schlecht ausgeführten Halterung löst?

von Verhältnisprävention und Verhaltensprävention vorzunehmen, so kann er sich hierbei z. B. vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Arbeitgeber oder die von ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen müssen die Beschäftigten ausreichend und angemessen vor Aufnahmen der Arbeit unterweisen. Der Arbeitgeber trägt auch die Verantwortung dafür, dass die nötigen Unterweisungen ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 13753

Muss der Hinweis auf konkrete Fluchtwege und Sammelplätze bezogen auf den jeweiligen Arbeitsbereich persönlich erfolgen?

,• einer Brandschutzordnung,• eines Notfallplanes für unerwartete Situationen, z.B. Amokfall im Sinne der Ziffer 4.3.2.Alarmplan Der Alarmplan stellt die einfachste Form der schriftlichen Festlegung von Notfallmaßnahmen dar.Der Unternehmer hat in einem Alarmplan festzulegen, welche Maßnahmen in Notfällen, wie Brand, Unfall, Einbruch, Überfall, durchgeführt werden müssen. Die Versicherten müssen über die Inhalte und Abläufe ...

Stand: 28.03.2024

Dialog: 43915

Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 des Gesetzes genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196

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