Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Ist es ausreichend, wenn Betriebsanweisungen zu Beginn einer Arbeit auf einem Bildschirm angezeigt werden?

zu bestätigen." Eine bloße Darstellung per Bildschirm reicht somit nicht aus.Auch nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 4) sind die Unterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich zu wiederholen. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren. Protokollierte Unterweisungen und Schulungen dienen letztendlich auch als Nachweis der erfüllten Arbeitgeberpflichten ...

Stand: 18.03.2025

Dialog: 3481

Muss für jeden einzelnen Bildschirmarbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

. unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de.Auf die DGUV Regel 115-401 Branche Bürobetrieb und die DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze: Leitfaden für die Gestaltung weisen wir hin. ...

Stand: 02.02.2019

Dialog: 12608

Was ist beim Einsatz von Datenbrillen für Lageristen (einschließlich Staplerfahrer) zu beachten?

Der Oberbegriff für Datenbrillen lautet "Head-Mounted Displays" (HMD). Hierunter versteht man auf dem Kopf getragene visuelle Ausgabegeräte, die Bilder auf einen augennahen Bildschirm oder direkt auf die Netzhaut projizieren. Datenbrillen gehören zu den einfachen Formen von Head-Mounted Displays. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) befasst sich aktuell in Form eines Forschungsprojektes ...

Stand: 12.11.2015

Dialog: 25264

Können E-Learning Module zur Unfallverhütung neben den mündlichen Unterweisungen genutzt werden? Wie erfolgt die Dokumentation?

Unterweisung ist die auf den konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtete Erläuterung und Anweisung des Arbeitgebers (Vorgesetzten) für ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten, die durch praktische Übungen ergänzt werden kann. Anlässe für eine Unterweisung sind z. B. Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich, Veränderungen in den Arbeitsabläufen, Verän ...

Stand: 27.09.2018

Dialog: 5784