Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 201 bis 204 von 204 Treffern

Gibt es für das Anbringen alter Rettungs- und Brandschutzzeichen gem. ASR A1.3 eine Übergangsfrist?

. B. für die Standorte von Feuerlöschern)."Bei der Gestaltung von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Abschnitt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Die Kennzeichnung mit alten Sicherheitskennzeichen ...

Stand: 29.05.2024

Dialog: 43939

Muss ein Gerüst vor Wiederinbetriebnahme geprüft werden? Wer ist verantwortlich, wenn es durch ein defektes Bauteil zu einem Unfall kommt?

gegenseitige Gefährdungen hinzuweisen und die Arbeiten zu koordinieren. 3. Hätte der Gerüstbauer vor Winterbeginn das Gerüst sperren müssen und erst nach einer Prüfung wieder freigeben dürfen? Nein, sofern er seine Pflichten (siehe Antwort 1) erfüllt hat. Hier ist zunächst der Arbeitgeber, der das Gerüst nach Winterperiode nutzten lässt, verantwortlich. Er muss das Gerüst auf sichere Funktion prüfen ...

Stand: 05.11.2024

Dialog: 12871

Was meint die neue ASR A2.3 mit folgendem Passus zu Fluchtwegbreiten?

bestimmt sind, dürfen die lichten Mindestbreiten nach Tabelle 1, Spalte C, Nummern 1 bis 7 auf die Werte der lichten Mindestbreiten für Durchgänge nach Spalte B der Tabelle 1 reduziert werden. Solche Hauptfluchtwege können z.B. Fluchttunnel, Gänge und Außentreppen sein, die nur zur Evakuierung vorgesehen sind. Eine weitere Einengung durch kurze Einbauten oder Einrichtungen im Sinne von Absatz 10 ...

Stand: 03.05.2022

Dialog: 43656

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

Tätigkeiten, die nicht von Absatz 2 erfasst sind, müssen die Arbeitsflächen von Bildschirmarbeitsplätzen entsprechend den erforderlichen Arbeitsmitteln bemessen werden. Für eine flexible Anordnung der Arbeitsmittel sind sie mindestens 1200 mm breit und 800 mm tief zu gestalten. Bei geringem Arbeitsmittelbedarf (z. B. nur Bildschirmgerät und Tastatur) dürfen Arbeitsflächen, auf ein Mindestmaß von 800 mm x ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

Ergebnisseiten:
«1234567891011