Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 201 bis 204 von 204 Treffern

Ersetzt die Videokamera an Kommunalenfahrzeugen (z.B Kehrmaschine, Abfallsammelfahrzeug) den nach StVO geforderten Einweiser??

ist die bei der BG Verkehr und anderen Unfallversicherungsträgern als autonomes Recht erlassene DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" zu berücksichtigen, deren Anwendungsbereich sich über den öffentlichen Verkehrsraum hinaus auch auf den innerbetrieblichen Verkehr und betriebliche bzw. auf nicht öffentliche Verkehrsbereiche ausdehnt. Der entsprechende Rechtstext lautet: "Der Fahrzeugführer darf nur rückwärtsfahren ...

Stand: 30.09.2021

Dialog: 1023

Müssen Ruheräume im Kellerbereich über ausreichend Tageslicht und eine natürliche Belüftung verfügen?

Grundsätzliche Anforderungen an Bereitschaftsräume ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesonders die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".zu 1.Wie von Ihnen richtig angeführt wird, fordert die ASR A4.2 unter Punkt 5 u.a. wenn Liegen zur Ver ...

Stand: 14.06.2018

Dialog: 19194

Fragen zu Bewegungsflächen und Verkehrswegen in Umkleideräumen

Zu Frage Nr. 1 Damit die Beschäftigten in der Umkleide über eine ausreichende Bewegungsfläche verfügen können, muss der Arbeitgeber ermitteln, wie viele Beschäftigte sich gleichzeitig in den Umkleideräumen befinden. Hierzu findet sich folgende Kommentierung zur Arbeitsstättenverordnung:   „Aus der Zahl der einen Umkleideraum regelmäßig und gleichzeitig nutzenden Beschäftigten bemisst sich die erfo ...

Stand: 05.12.2016

Dialog: 27279

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

und Eingabemittel zusätzliche Flächen für Schriftgut und weitere Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Um eine flexible Anordnung aller Arbeitsmittel zu ermöglichen, muss die Arbeitsfläche mindestens 1600 mm breit und mindestens 800 mm tief sein. Bei Verwendung von nur einem Bildschirm, geringem Arbeitsmittelbedarf und wenig Schriftgut darf die Arbeitsflächenbreite auf 1200 mm verringert werden. (3) Für sonstige ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

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