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Was sollte ein Erlaubnischein für die Befahrung von Behältern zum Reinigen bzw. Überprüfen alles beinhalten?

Die DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" befasst sich mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen. Hier finden Sie die Schutzmaßnahmen für das Befahren von Behältern. Anhang 1 enthält einen Mustererlaubnisschein. ...

Stand: 18.03.2019

Dialog: 4541

Was ist unter einem ausreichend hohen Sauerstoffgehalt in der Atemluft zu verstehen?

Gemäß Ziffer2.11 der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume - Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" liegt Sauerstoffmangel dann vor, wenn die Sauerstoffkonzentration niedriger ist als der Sauerstoffgehalt der natürlichen Atemluft von 20,9 %. Hierbei handelt es sich aber zunächst um eine grundsätzliche begriffliche Definition.Unter Ziffer 4.4.1 der DGUV Regel 113-004 ...

Stand: 05.09.2023

Dialog: 4577

Ist die DGUV Regel 103-003 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" als Stand der Technik zu betrachten?

. die DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen". ...

Stand: 27.08.2020

Dialog: 43190

Gilt die EU-Verordnung Nr. 561/2006 auch für die Bereiche Müllabfuhr, Stadtreinigung und Containerdienst?

Fahrstrecken von Haus zu Haus in langsamem Tempo, ständigen Fahrtunterbrechungen und Pausen zum Einsammeln der in den Tonnen befindlichen Stoffe gekennzeichnet sind.Diese Fahrten sind regelmäßig in einem eng abgrenzbaren lokalen bzw. regionalen Bereich angesiedelt.Freigestellt ist auch die Anfahrt ins Sammelgebiet sowie die an die Sammlung anschließende Fahrt zur Abladestelle.HausmüllEine Inanspruchnahme ...

Stand: 05.03.2025

Dialog: 17117

Fragen zur Fahrerkarte eines Unternehmens im Garten- und Landschaftsbau, das fast ausschließlich im Umkreis von 50 km zum Firmensitz tätig wird

in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern von Standort des Unternehmens verwendet werden, sind ausgenommen. Die Gartenbaubetriebe fallen nur unter die Ausnahme mit der Einschränkung, dass sie sich überwiegend mit dem Anbau von Gemüse, Blumen, Pflanzen und Sträuchern befassen. Bei strenger Auslegung fallen die Landschaftsbaubetriebe nicht unter den Tatbestand der Ausnahme. Der enge Begriff Gartenbau umfasst ...

Stand: 23.06.2014

Dialog: 6464