Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Gibt es eine Grenze der Wirtschaftlichkeit für Lärmminderungsmaßnahmen?

Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition werden in § 7 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) näher beschrieben. Bei Überschreitung der oberen Auslösewerte des Lärms, hat der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition auszuarbeiten und durchzuführen. Dabei ist insbesondere folgendes ...

Stand: 09.07.2024

Dialog: 16247

Wie können für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Vibrationsbelastung ohne großen messtechnischen Aufwand Expositionen beurteilt werden, die vom Arbeitsmittel über den Fußboden in den Körper gelangen?

Die Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, im Rahmen der EU-Maschinenrichtlinie bzw. der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), in der Betriebsanleitung Angaben zum Schwingungskennwert einer Maschine zu machen. Dieser Wert ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Grenzwerten (Tages-Vibrationsexpositionswerte) aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzerordnung ...

Stand: 13.06.2019

Dialog: 42751

Ist die Beurteilung der Tätigkeit an einer Bandschleifmaschine auch ohne Vibrationsangaben möglich?

Grundsätzlich ist zu prüfen, ob die selbst konstruierte und gebaute Bandschleifmaschine die Anforderungen der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG vom 29. Dezember 2009) erfüllt. Sie gilt nicht nur für Maschinen die in Verkehr gebracht werden, sondern auch für Maschinen zum Eigengebrauch. Ggf. ist z. B. eine Bewertung mit Konformitätserklärung und Anbringen eines CE-Kennzeichens erfolgreich ...

Stand: 29.03.2021

Dialog: 43497

Welcher Wert kann für den arbeitsplatzbezogenen Emissionsschalldruckpegel einer Maschine höchstens verlangt werden, damit der untere Auslösewert nicht überschritten wird?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt vom Maschinenhersteller die Angabe folgender Geräuschemissionswerte: · den A-bewerteten Emissionsschalldruckpegel LpA an den Arbeitsplätzen, sofern er 70 dB(A) übersteigt; ist dieser Pegel kleiner oder gleich 70 dB(A), so ist dies anzugeben; · den Höchstwert des momentanen C-bewerteten Emissionsschalldruckpegels LpC peak an den Arbeitsplätzen, sofern ...

Stand: 17.05.2013

Dialog: 18538